Eskalation im Blausee-Krimi
Gibts bald Krustentiere von Philipp Hildebrand?

Der Kanton Bern verlangt von den Blausee-Besitzern unter Strafandrohung, einen Bach zu renaturieren. Dokumente offenbaren einen erbitterten Streit – und dass die prominenten Besitzer mit einer Krebszucht liebäugeln.
Publiziert: 18.05.2025 um 12:11 Uhr
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Aktualisiert: 18.05.2025 um 14:24 Uhr
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Die Besitzer des Blausees, Stefan Linder, Philipp Hildebrand, und André Lüthi (v. l.), nach ihrem Schwumm durch den 4 Grad kalten Blausee am Sonntag, 1. Dezember 2019.
Foto: keystone-sda.ch

Darum gehts

  • Blausee AG: Streit um Fischzucht-Anlage und mögliche Krebszucht am Fürtbach
  • Behörden fordern Renaturierung des Bachs, Unternehmer planen Edelkrebszucht
  • 20 Massnahmen zur Wiederherstellung des Gewässerzustands bis 15. Juli gefordert
Die künstliche Intelligenz von Blick lernt noch und macht vielleicht Fehler.
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Reza RafiChefredaktor SonntagsBlick

Seit im Jahr 2018 massenhaft Fische verendet sind, scheint sich am Blausee fernab vom Weltenlauf ein Mikrokosmos entwickelt zu haben, in dem sich Rechtsstreitigkeiten und Verfahren ineinander verflochten haben. Nur das glitzernde Blau des Berner Oberländer Gewässers trotzt dem Trauerspiel, für das letztlich die Steuerzahlungen und Steuerzahler aufkommen müssen.

Aktueller Zankapfel ist der Fürtbach, ein rund 200 Meter weiter gelegener Wasserlauf, wo die Blausee AG bis 2022 einen erheblichen Teil ihrer Bioforellen, rund ein Drittel, produzierte. Dann entschieden die prominenten Besitzer – Swiss-Economic-Forum-Gründer Stefan Linder (57), Globetrotter-Patron André Lüthi (65) sowie Ex-SNB-Präsident und Kunsthauspräsident Philipp Hildebrand (61) –, die Anlage stillzulegen. Anlass war die kantonale Wasserkonzession, die 2019 nach 40 Jahren regulär erloschen war. Doch Ruhe kehrte danach keineswegs ein, im Gegenteil: Es folgte eine Kaskade von Forderungen und Aufschiebungen, die nun in einer teuren Eskalation zu enden droht. Dokumentiert ist das in der entsprechenden Verfügung des Amts für Wasser und Abfall (AWA) vom 22. April 2025, die Blick vorliegt.

Nach der Einstellung der Fischzucht am Fürtbach wies die Behörde die Blausee AG am 13. April 2023 an, den vorherigen Gewässerzustand des Bächleins wiederherzustellen. Davon wollte die Gegenseite nichts wissen – stattdessen kam zwei Monate später, am 9. Mai 2023, die Antwort, dass man «Abklärungen und Konzeptarbeiten für eine Zucht von Bio-Edelkrebsen in der bestehenden Anlage» vornehme.

Worauf das AWA den Unterrnehmern eine Frist setzte: Bis am 31. März 2024 müssten diese entweder ein Konzept zur Renaturierung vorlegen oder für die Krebszucht «ein neues, vollständiges und korrektes Konzessionsgesuch» einreichen. Zwei Tage vor der Deadline kam Post von der Blausee AG – mit einer «Voranfrage» für eine Edelkrebszucht.

Zurück auf Feld eins

Der Tadel erfolgte sogleich. Die eingereichte Voranfrage entspreche «nicht einem vollständigen und korrekten Konzessionsgesuch» – «Ein Konzept zur Wiederherstellung des vorherigen Gewässerzustandes oder ein Fristerstreckungsgesuch wurden bis am 30. März 2024 nicht eingereicht», heisst es in der Verfügung. Dennoch zeigte sich der Staat kulant. Linder und Co. wurde eine Fristerstreckung bis am 3. Juli 2024 gewährt. Die Blausee AG verlangte nochmals eine Fristverlängerung bis am 30. November 2024. Doch konstatieren die Beamten, dass in diesem Zeitraum «keine Unterlagen ein- bzw. nachgereicht» worden seien. Die Voranfrage für eine Krebszucht gelte damit als zurückgezogen. Wieder stand man auf Feld eins.

Die Behörde resümiert bitter: «Zusammenfassend liegt weder ein Konzept zur Wiederherstellung des vorherigen Gewässerzustandes noch ein neues, vollständiges und korrektes Konzessionsgesuch vor.» Jetzt verschärfen die Beamten den Ton. In der besagten Verfügung vom 22. April 2025 heisst es: «Das AWA hat somit die erforderlichen Massnahmen zu verfügen, eine angemessene Frist für die Ausführung festzusetzen sowie die Ersatzvornahme anzudrohen.»

Linder, Lüthi und Hildebrand bleibt noch Zeit bis am 15. Juli, um ein Baugesuch für den Rückbau der Anlage einzureichen. Dazu führt die Behörde 20 (!) Massnahmen auf, darunter etwa eine «entsprechende Gestaltung des Gerinnes», um das Gewässer in einem «ökomorphologisch natürlichen Zustand» zu hinterlassen, eine «Ansaat mit Hochstaudenflur» oder «variabel gestaltete» Ufer «mit unterschiedlichen Neigungen und mäandrierender Linienführung». Kurzum: Die Sache wird ganz schön teuer. Und der Kanton macht klar: «Verstreicht die Frist gemäss Ziffer 2 ungenutzt, schreitet das AWA auf Kosten der Blausee AG zur Ersatzvornahme.» Eine Widerhandlung gegen diese Verfügung könne nach Strafgesetzbuch «mit Busse bestraft werden».

Mögliche Edelkrebszucht

Der zuständige Regierungsrat Christoph Neuhaus (59) will sich zur Auseinandersetzung nicht äussern. Noch ist die Verfügung nicht rechtskräftig, womit sich die Frage stellt, ob die Blausee AG Beschwerde einreichen wird. Verwaltungsratspräsident Stefan Lider gibt sich auf Anfrage locker – und bestätigt die Idee mit den Krustentieren: «Wir sind an einem Konzept mit einer möglichen Edelkrebszucht im Bereich der Anlagen der Fürt.» Dafür habe man alle erforderlichen Voranfragen bei zuständigen Ämtern deponiert. «Sobald wir alle Anforderungen kennen, werden wir die weiteren Schritte für das Konzessionsgesuch einreichen.»

Am Standort Fürt, betont Linder, «werden seit 1978 Fische gezüchtet, und das gesamte Grundstück ist gemäss Überbauungsordnung im Baubereich Fischerei». Es sei immer noch die Absicht, «das Grundstück so zu nutzen, dass wir alle Auflagen einhalten können und Bioprodukte herstellen können». In gut zwei Monaten weiss das Publikum, ob es dereinst mit Flusskrebscocktail à la Blausee rechnen kann – oder ob der Zoff weitergeht.

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