Ausschreitungen bei YB-Spiel
Hooligan-Lehrer darf wieder unterrichten

Trotz zweimonatiger Haftstrafe nach Ausschreitungen in Birmingham 2025 bleibt Lehrer Miro A. (36) an der Schule in Fraubrunnen BE angestellt. Schulleitung und Gemeinderat befürworten seine Rückkehr.
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Bei einem Auswärtsspiel der Berner Young Boys kam es zu Ausschreitungen.

Darum gehts

KI-generiert, redaktionell geprüft
  • Berner Lehrer nach Haftstrafe in Birmingham wieder im Schuldienst
  • Entscheid basiert auf tadelloser Leistung und persönlichem Gespräch
  • Haftstrafe: Zwei Monate wegen Ausschreitungen im Jahr 2025
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Janine EnderliRedaktorin News

Im vergangenen Jahr kam es bei einem Auswärtsspiel der Berner Young Boys in Birmingham zu schweren Ausschreitungen. Mehrere Schweizer wurden verhaftet – darunter auch Oberstufenlehrer Miro A.* (36), der an einer Schule in Fraubrunnen BE angestellt ist. 

A. wurde zu einer zweimonatigen Haftstrafe verurteilt. Nun teilt die Schulleitung in einem Communiqué mit, dass A. wieder unterrichten darf. «Die Schulen Fraubrunnen haben eine rechtliche und pädagogische Beurteilung vorgenommen. Gestützt auf diese Prüfung sowie auf ein persönliches Gespräch nach der Rückkehr in die Schweiz hat die Co-Schulleitung entschieden, das Arbeitsverhältnis weiterzuführen.»

Prinzip der Verhältnismässigkeit

Der Entscheid werde vom Gemeinderat und von der Kommission Bildung mitgetragen und orientiert sich an den Grundsätzen der Verhältnismässigkeit, der institutionellen Verantwortung sowie dem Schutz der Schülerinnen und Schüler.

Vor ein paar Tagen sei A. in die Schweiz zurückgekehrt. Kurz darauf fand ein persönliches Gespräch zwischen der Lehrperson, der Co-Schulleitung sowie dem Gemeinderat Ressort Bildung statt.

«Tadelloser Leistungsnachweis»

Beim Entscheid massgebend sei insbesondere die Verhältnismässigkeit, der bisherige tadellose Leistungsausweis der Lehrperson sowie die im persönlichen Gespräch gezeigte Bereitschaft zur Verantwortung und Reflexion. 

«Gleichzeitig wurden mögliche Risiken geprüft, denn der Schutz der Schülerinnen und Schüler bleibt jederzeit oberstes Prinzip.» Die Schulen Fraubrunnen und die Gemeinde distanzierten sich klar von jeder Form von Gewalt. Gleichzeitig seien sie als Arbeitgeberin verpflichtet, rechtsstaatlich, verhältnismässig und fair zu handeln. 

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