Bekannter Staatsverweigerer
Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen Pfäffikon-Entführer

Ein 64-jähriger Mechaniker aus Pfäffikon ZH soll im Februar 2025 einen Gemeindemitarbeiter entführt haben. Jetzt klagt die Zürcher Oberstaatsanwaltschaft ihn wegen Freiheitsberaubung, Waffendelikten und Mordvorbereitung an.
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Der damals 64-jährige Mechaniker Sepp U. aus Pfäffikon ZH soll im Februar 2025 einen Gemeindemitarbeiter entführt haben.
Foto: zVg

Darum gehts

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  • Mechaniker Sepp U. (64) entführte 2025 in Pfäffikon ZH Gemeindemitarbeiter
  • Polizei fand Waffen, Munition und verband ihn mit Drohschreiben von 2023
  • Staatsanwaltschaft fordert mehrjährige Haftstrafe für teilweise geständigen Sepp U.
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Mattia JutzelerRedaktor News

Die Tat sorgte für Aufruhr in Pfäffikon ZH! Mitte Februar 2025 soll Mechaniker Sepp U.* (64) einen Angestellten der Gemeinde Pfäffikon für kurze Zeit entführt haben. Jetzt erhebt die Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich Anklage gegen den Mann.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Beschuldigten Freiheitsberaubung und Entführung, Vergehen gegen das Waffengesetz, strafbare Vorbereitungshandlungen zu Mord und weitere Delikte vor und beantragt beim Gericht für den teilweise geständigen Mann eine mehrjährige unbedingte Freiheitsstrafe. Das heisst es in einer Mitteilung der Behörde.

Verschwörungstheoretiker und Staatsverweigerer

Der 27-jährige Gemeindemitarbeiter war Mitte Februar auf dem Parkplatz in sein Fahrzeug gestiegen. Unvermittelt stieg der Entführer ebenfalls in das Fahrzeug ein und zwang den Fahrer unter Waffengewalt, loszufahren. Nach kurzer Zeit gelang es dem Opfer, aus seinem Fahrzeug zu flüchten und die Polizei zu alarmieren.

Diese kam Sepp U. schliesslich am nächsten Tag auf die Spur. Mit einem Grossaufgebot fuhr sie bei einer Werkstatt ein. In der Nachbarschaft war der 64-Jährige als Verschwörungstheoretiker und Staatsverweigerer bekannt.

Bei der Hausdurchsuchung stellte die Polizei mehrere Waffen und diverse Munition sicher. Im Zuge der Ermittlungen stellte sich laut der Staatsanwaltschaft weiter heraus, dass der Beschuldigte auch für zwei anonyme Drohschreiben verantwortlich sein dürfte, die im Jahr 2023 bei seiner Wohngemeinde eingingen. Bis zum Vorliegen eines rechtskräftigen Urteils gilt die Unschuldsvermutung.

*Name bekannt


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