In der Sporthalle Pfaffenholz BS verletzte sich vergangenen Samstag eine Handballerin. Kurz darauf wird die Sanität auf den Platz gerufen – helfen darf sie aber nicht. Dies berichtet «Prime News».
Die Sporthalle gehört zwar dem Kanton Basel-Stadt, liegt aber im französischen Saint Louis und damit auf französischem Boden. Und genau da liegt das Problem. Der Basler Sanität sind die Hände gebunden, wenn es um Einsätze im Grenzgebiet geht. Und das sogar, wenn der Unfall in unmittelbarer Nähe der Rettungskräfte liegt – gerade mal 6,5 Meter war die verunfallte Handballerin von der Basler Grenze entfernt.
Verletzte Frau musste 20 Minuten warten
Schon nach zehn Minuten waren die alarmierten Rettungskräfte vor Ort. Wegen der Gesetzeslage durften die Sanitäter der Frau weder Schmerzmittel verabreichen, noch eine Infusion legen.
Und das, obwohl die Spielerin, die kurz vorher gestürzt war, unter Schmerzen litt. Die Frau setzte während des Matches zu einem Sprung an, der mit einer unglücklichen Landung endete. Danach zeigte ihr Fuss nicht mehr in die gewohnte Richtung. Schnell war klar: Der Fuss muss gebrochen sein.
Da die Sanität Basel nichts ausrichten konnte, musste der Basler Notarzt gerufen werden. Erst rund 20 Minuten später konnte die Verunfallte schliesslich versorgt und in das Basler Unispital gefahren werden.
Rettungssanitäter könnten sich strafbar machen
Doch wie strikt ist die Gesetzeslage tatsächlich? Toprak Yerguz, Mediensprecher des Basler Justiz- und Sicherheitsdepartements (JSD), zufolge könnte sich das Sanitäts-Team bei einer Versorgung auf ausländischem Boden gar strafbar machen.
«In Frankreich dürfen keine medizinischen Massnahmen, die ärztlich delegiert sind – sprich die Gabe von Medikamenten oder das Verabreichen von Infusionen – durch Rettungssanitäterinnen und -sanitäter durchgeführt werden», sagt Yerguz dem Onlineportal. Dasselbe gelte in Deutschland.
Dass dann Notärzte hinzugezogen werden müssen, sei aber nicht unproblematisch. Notärzte seien dünn gesät und eigentlich für schwere Fälle zuständig, so Yerguz. Im Fall der Handballerin hätten also die Rettungssanitäter bei weitem ausgereicht.
Franzosen sehen kein Problem
Die rechtliche Problematik ist der Rettung Basel-Stadt erst seit wenigen Monaten bewusst. Davor habe die Sanität Yerguz zufolge nach «einer bewährten Praxis gehandelt».
Um die Mitarbeitenden vor dem Dilemma zu schützen, werde jetzt abgeklärt, ob und wie solche Einsätze noch durchgeführt werden können. Davon wären nicht nur die Sporthalle, sondern auch über Tausend Basler Freizeitgärten betroffen, die sich auf französischem Grund befinden.
Während in Basel die Unsicherheit gross ist, geben sich die Franzosen gelassen: «Von französischer Seite ist alles klar. Wir wüssten nicht, wo das Problem ist», sagt Marie-Astrid Muller, Generaldirektorin der Verwaltung von Saint Louis zu «Prime News».
Inzwischen hat das Basler Justiz- und Sicherheitsdepartement Abklärungen eingeleitet, um eine Lösung für das Problem zu finden. Dies sei aber gar nicht so einfach: «Da die Problematik dermassen weitreichend ist, ist es schwierig abzuschätzen, wie einfach die beteiligten Länder zu einer möglichen Lösung kommen», so der Mediensprecher weiter.
Obwohl Yerguz nicht mit einer raschen Lösung rechnet, beschäftigt der Fall der Handballerin bereits die Politik. So twittert die SP-Nationalrätin Sarah Wyss (33), dass sie sich dem Problem annehmen werde. Man müsse herausfinden, welche Möglichkeiten der Bund habe, um etwas gegen die unklare Gesetzeslage zu unternehmen. (dzc)