Wegen Millionen-Betrug
Zwei Jahre Knast für Chefarzt-Gattin

Leider nur bedingt. Aber immerhin muss sie die geklaute Million zurückzahlen.
Publiziert: 18.01.2010 um 00:00 Uhr
|
Aktualisiert: 30.09.2018 um 16:39 Uhr
Von Corinne Landolt

Sie lebt in Saus und Braus. Mit dem Geld anderer. Francine B.* (56) ist Chefarzt-Gattin, IV-Rentnerin – und Millionen-Betrügerin. Am Freitag wurde das Urteil gegen die Hausfrau gefällt. Die Vorwürfe: Veruntreuung, Betrug, Urkundenfälschung.

Arthur Denes (70), einen befreundeten Arzt aus Bottmingen BL, erleichterte die betrügerische Hausfrau um mehr als eine Million Franken. Nachdem sein Bankkonto leergeräumt war, hat der pensionierte Facharzt sie angezeigt.

Von den Schweizer Sozialversicherungen kassiert Francine B. jeden Monat 3700 Franken, obwohl sie im spanischen Nobel-Ferienort Marbella ein Luxusleben führt.Nebenbei gibt sie sich als Krankenschwester aus. Stellt der Versicherung Sanitas erfundene Leistungen in Rechnung. Das Krankenschwester-Diplom fälscht sie.

Doch vor Gericht beteuert die IV-Rentnerin stur ihre Unschuld: «Alles erstunken und erlogen.» Das sieht das Basler Strafgericht anders und verurteilt Francine B. zu 24 Monaten Freiheitsentzug, bedingt.

Die Begründung für das milde Urteil: «In den fast acht Jahren seit Beginn des Verfahrens gab es keine Anzeigen mehr gegen die Angeklagte», so Gerichtspräsidentin Felicitas Lenzinger.

Dafür muss die Betrügerin ihrem Opfer Arthur Denes eine Million Franken Schadenersatz zahlen. Sieben Jahre hat er auf diesen Prozess gewartet.

Ihr Sohn hätte sie lieber im Knast gesehen

Nur der Vorwurf, auch der Suva mit fingierten Rechnungen Geld abgeknöpft zu haben, kann der 56-Jährigen nicht nachgewiesen werden.

Francines Sohn, Franco Chiesa (38), findet das Urteil zu lasch. «Meine Mutter ist der Haft wieder mal entkommen. Schade.» Ehemann Nummer vier und Mitangeklagter Gerhard B.* (83) ist dagegen von der Unschuld seiner Frau überzeugt. Er kündigte an: «Bei einer Verurteilung gehen wir in Berufung.» Anders als seine Frau, wird der pensionierte Neurologe Gerhard B. frei gesprochen – aus Mangel an Beweisen.

Zum Gerichtstermin erscheint Francine B. nicht – natürlich mit Attest. Wer den wohl ausgestellt hat? Am Telefon mit BLICK hört sie sich auf jeden Fall recht munter an. «Ich habe nichts Unrechtes getan», behauptet sie.

* Namen der Redaktion bekannt

Fehler gefunden? Jetzt melden
Was sagst du dazu?