Die Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft klagt Regierungsrat Thomas Weber (SVP) sowie einen nicht namentlich genannten Mitarbeiter des Kantons Basel-Landschaft an. Ihnen wird ungetreue Amtsführung, respektive Gehilfenschaft dazu, zum Nachteil des Kantons Basel-Landschaft vorgeworfen. Eine Strafuntersuchung gegen eine dritte involvierte Person wurde eingestellt, wie es in einer Mitteilung der Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft heisst.
Den beschuldigten Personen wird zur Last gelegt, es mutmasslich unterlassen zu haben, die erforderlichen Abklärungen vorgenommen zu haben, um beurteilen zu können, ob die von den Verantwortlichen der Zentralen Arbeitsmarktkontrolle (ZAK) geforderte Erhöhung der Pauschalentschädigung von 380'000 Franken auf 650'000 Franken gerechtfertigt war oder nicht. Die Staatsanwaltschaft wirft den Beschuldigten vor, der ZAK in den Jahren 2014 und 2015 durch pflichtwidriges Verhalten einen «erheblichen unrechtmässigen finanziellen Vorteil» in der Höhe von jährlich gut 100'000 Franken zum Nachteil des Kantons Basel-Landschaft verschafft zu haben. Die ZAK kontrolliert etwa Schwarzarbeit auf dem Bau.
Keine Auswirkungen auf Amtstätigkeit
Laut einer Mitteilung des Regierungsrats habe Weber habe den Regierungsrat informiert, dass gegen ihn und eine weitere Person Anklage erhoben wurde. «Der Regierungsrat nimmt zur Kenntnis, dass der Sachverhalt durch das Strafgericht geklärt wird.» Auf die Regierungs- und Amtstätigkeit von Weber habe die Anklageerhebung aus Sicht des Regierungsrats keine Auswirkungen. «Regierungsrat Thomas Weber sieht dem Gerichtsverfahren gelassen entgegen und möchte sich zurzeit mit Hinweis auf das laufende Verfahren nicht dazu äussern», heisst es weiter.
Laut der Staatsanwaltschaft gilt die Unschuldsvermutung. Der Termin der Gerichtsverhandlung steht noch nicht fest. (noo)