Das Urteil des Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) fiel einstimmig: Der Schwimmunterricht verletzte die Religionsfreiheit gemäss Artikel 9 der Europäischen Menschenrechtskonvention nicht.
Demzufolge müssen die Töchter des strenggläubigen Baslers Aziz Osmanoglu (41) den obligatorischen Schwimmunterricht besuchen. Die Strassburger Richter setzten damit einen Schlussstrich unter einen jahrelangen Rechtsstreit – ganz zur Freude der Basler (siehe Video oben).
«Volksschule ist eine Klammer um die Bevölkerung»
Die Eltern hatten geltend, dass sie sich zu einem strengen muslimischen Glauben bekennen würden; dieser verbiete einen gemeinsamen Schwimmunterricht von Knaben und Mädchen.
Der EGMR gewichtete jedoch das Interesse an der Integration der beiden Kinder und damit am Besuch sämtlicher schulischer Fächer höher als die privaten Interessen der Eltern.
Zufrieden mit dem EGMR-Urteil zeigt sich nebst Bevölkerung auch der Kanton Basel-Stadt. Es bestätige die Haltung, die der Kanton sehr sorgfältig bei Kindern aller Religionszugehörigkeiten anwende, sagt der Basler Erziehungsdirektor Christoph Eymann. Schliesslich bilde die Volksschule eine «Klammer um die gesamte Bevölkerung» (siehe Video).