In beiden Kantonen tritt eine entsprechende Allgemeinverfügung in Kraft, wie es in einem gemeinsamem Communiqué vom Donnerstag heisst. Japankäfer sind in den letzten drei Tagen - wie bereits letztes Jahr - in der Brüglinger Ebene in Münchenstein aufgetaucht. Weitere Fundorte sind der Basler Rosenfeldpark und der Wenkenpark in Riehen.
Mit dem nun geltenden Rasen-Bewässerungsverbot im definierten Befallsherd sollen die Grünflächen möglichst unattraktiv für die Eiablage der Käfer sein. Man darf aber weiterhin Blumen und Gemüse im Garten giessen. Der Befallsherd erstreckt sich über Gebiete in Basel und Muttenz sowie über Riehen, Münchenstein und Birsfelden
Sportrasenflächen sind vom Verbot ausgenommen. Betreiber können beim kantonalen Pflanzenschutzdienst ein Gesuch anfordern. Somit sollen auf solchen Rasen Fadenwürmer zur Bekämpfung der Japankäfer eingesetzt werden. Dies gilt nur für Sportflächen, nicht für Privatgärten, wie die Behörden weiter mitteilen.
Das Verbot von Grüngut aus dem Befallsherd und der Pufferzone gilt während der Flugzeit des Käfers. Auch Kompost, Pflanzen mit Wurzeln in Erde und Kompost darf nicht aus dem befallenen Gebiet hinaus transportiert werden. Die reguläre Grünabfuhr der Gemeinden ist davon nicht betroffen. Japankäfer-Verdachtsfälle sollten den Behörden gemeldet werden, wie es weiter im Communiqué heisst.