Darum gehts
- Drohung gegen Schule in Basel, Fernunterricht angeordnet, Täterschaft ermittelt
- Schulunterricht am Montag vor dem Mittag wieder aufgenommen
- Drohungen als Scherz haben ernsthafte strafrechtliche Konsequenzen
Am Samstag wurde die Kantonspolizei Basel-Stadt von der Schulleitung darüber informiert, dass in den sozialen Medien eine Drohung gegen eine Schule ausgesprochen wurde. Die Kantonspolizei leitete umgehend ein Strafverfahren ein, und die Jugendanwaltschaft Basel-Stadt begann in Zusammenarbeit mit der Kantonspolizei mit den Ermittlungen. In Absprache mit der Schulleitung wurde beschlossen, den Schulunterricht für Montag im Fernunterricht durchzuführen.
Nachdem in der Nacht auf Montag die mutmassliche Täterschaft bekannt wurde, entschied die Schulleitung in Absprache mit der Kantonspolizei, den Unterricht vor dem Mittag wieder aufzunehmen.
Appell, Drohungen zu unterlassen
Die Kantonspolizei und die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt weisen ausdrücklich darauf hin, dass Drohungen weltweit bereits viel Leid und Angst verursacht haben.
Drohungen als Scherz oder Mutprobe sind nicht lustig, sondern geschmacklos und sie haben sehr ernsthafte strafrechtliche Konsequenzen. Bei einer sogenannten Schreckung der Bevölkerung ermitteln die Strafverfolgungsbehörden von Amtes wegen, bei einer Drohung auf Antrag.