Das Strafverfahren war im Herbst 2016 angelaufen. Zu den vier involvierten baselstädtischen Polizeiangehörigen gehörte auch das vermutete Opfer, eine Polizistin. Gemäss Staatsanwaltschaft ist der juristische Straftatbestand der Schändung nicht erfüllt, weshalb das Verfahren eingestellt worden sei.
Der Fall drehte sich um Vorkommnisse an einem Ausflug im Spätsommer 2016. Der vermutete Tatort liegt im Baselbiet. Gemäss damaligen Medienberichten kam es am Ende des Anlasses zu sexuellen Handlungen, als die Frau sehr stark alkoholisiert gewesen war.
Der Einstellungsentscheid ist formell noch nicht rechtskräftig. Mit einer Beschwerde wird indes nicht gerechnet.
Weiterhin pendent sind personalrechtliche Verfahren im Stadtkanton, wie beim Justiz- und Sicherheitsdepartement Basel-Stadt (JSD) zudem zu erfahren war. Nach dem Vorfall war ein Polizeiangehöriger freigestellt worden. Die baselstädtische Kantonspolizei hatte den Fall der Staatsanwaltschaft Baselland zur Prüfung weitergereicht. (SDA)