Über ein Jahr nach dem Industriebrand in Pratteln BL sind die Ermittlungen abgeschlossen: Gestützt auf die Untersuchungsergebnisse hat die Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft einen ehemaligen Galvaplast-Mitarbeiter wegen fahrlässiger Verursachung einer Feuersbrunst für schuldig erklärt.
Mit einem Strafbefehl wurde er zu einer bedingt vollziehbaren Geldstrafe von 100 Tagessätzen sowie zu einer Busse von 2000 Franken verurteilt. Zudem muss der Verurteilte die Kosten des Verfahrens in der Höhe von rund 19'000 Franken tragen. Der Strafbefehl ist rechtskräftig.
Offenes Ventil führte zu Brand
Die Strafuntersuchung hat ergeben, dass der Verurteilte bei Kontrollgängen pflichtwidrig unvorsichtig übersah, dass das Ablassventil eines Kunststoffbeckens nicht ordnungsgemäss geschlossen war, teilt die Behörde mit. So konnte sich das Becken entleeren.
Nachdem der Mitarbeiter in der Folge die Heizelemente des besagten Beckens im Leitsystem aktivierte, erhitzten sich diese aufgrund der nicht mehr vorhandenen Flüssigkeit im Becken so stark, dass zunächst der Kunststoff des Beckens zu schmelzen begann.
Kurz vor 20.30 Uhr entzündete sich der geschmolzene Kunststoff schliesslich zum offenen Brand und griff nur kurze Zeit später auf das gesamte Gebäude über. Aufgrund des Brandes entstand ein geschätzter Sachschaden in der Höhe von über CHF 8,5 Millionen. Eine Person wurde damals verletzt. (szm)