Fäuste fliegen, Fusstritte werden ausgeteilt: Ein wütende Meute von rund 90 Personen hat sich am 19. Mai 2018 im Basler Lehenmattquartier eine wüste Strassenschlacht geliefert. Nach dem Super-League-Match zwischen dem FC Basel und dem FC Luzern wurden die Basler Fussballanhänger von Zürcher Hooligans, die nur zum Prügeln angereist waren, attackiert.
Seit Montag stehen nun elf der Schläger – zehn Zürcher Hooligans und ein Basler Anhänger – vor dem Strafgericht Basel-Stadt: fünf Schweizer (zwischen 23 und 36), zwei Deutsche (24 und 31), zwei Italiener (31 und 35), ein Syrer (24) und ein Serbe (28). Sie sind allesamt wegen Raufhandel, die meisten zudem wegen Landfriedensbruch und einzelne unter anderem wegen versuchter schwerer Körperverletzung und Verstoss gegen das Waffengesetz angeklagt.
Acht von elf Schlägern sollen hinter Gitter
Vor Gericht geben sich die Schläger geläutert, verweisen auf ihren positiven Lebenswandel. Die einen geben an, erfolgreich an einer Gewalttherapie teilgenommen, sich weitergebildet oder aber eine Familie gegründet zu haben. Doch zur Tat schweigen sie, zeigen sich uneinsichtig. Abseits der Anklagebank aber sind die Schläger gesprächig.
«Kaum kommt es zur Pause, zeigt sich das wahre Gesicht der Schläger. Sie prahlen untereinander mit ihren ‹Feld-Wald-Wiese›-Kämpfen, machen sich gar über das Gericht lustig», zitiert Staatsanwalt Philip Schotland den BLICK in seinem Plädoyer. Für ihn besteht kein Zweifel: Reue sieht anders aus. Der Staatsanwalt fordert harte Strafen für die Hooligans. Acht von elf Schlägern will er hinter Gittern sehen. Das geforderte Strafmass dabei ist aber breit.
Staatsanwalt fordert bis zu vier Jahre und acht Monate Gefängnis
Für den in Zürich wohnhaften und einschlägig vorbestraften Syrer fordert Schotland vier Jahre und acht Monate Knast sowie einen Landesverweis von zwölf Jahren. Für den prügelnden deutschen Produktionsmitarbeiter (31) beantragt der Staatsanwalt eine bedingte Freiheitsstrafe von 10,5 Monaten mit zwei Jahren Probezeit.
Wie hart die Hooligans für ihre Gewaltexzesse bestraft werden, wird sich anlässlich der Urteilseröffnung am 9. März 2020 zeigen.