Die bürgerliche Kommissionsmehrheit lehnt den Direktabzug ab. Der administrative Aufwand für Arbeitgebende und Kanton sei zu hoch und der Nutzen gering, heisst es in einer Medienmitteilung der WAK vom Freitag.
Die Kommissionsmehrheit schlägt in ihrem Gegenvorschlag stattdessen provisorische Steuerrechnungen vor - ergänzt durch monatliche Teilzahlungen für verschuldete Personen. Zudem sollen Betroffene niederschwellige Beratungsangebote erhalten, wie es weiter heisst.
Die linke Kommissionsminderheit unterstützt gemäss Communiqué das Grundanliegen der Initiative und setzt auf einen vereinfachten Direktabzug.
Sie schlägt in ihrem Gegenvorschlag einen pauschalen Abzug in Basel von 10 Prozent vor (nur 5 Prozent in Riehen und Bettingen). Dieser soll automatisch vom Lohn einbehalten werden, heisst es. Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitenden sollen von der Pflicht ausgenommen werden, sie können aber freiwillig teilnehmen.
Das Volksbegehren war Ende September 2023 von der SP mit über 3000 Unterschriften eingereicht worden. Gefordert wird unter anderem, dass Arbeitgebende mit Steuersitz im Kanton Basel-Stadt den Steuerabzug ihrer Angestellten direkt an die Steuerverwaltung überweisen. Dafür sollen sie eine Bezugsprovision erhalten.
Die Basler Regierung empfahl dem Grossen Rat ursprünglich, den Stimmberechtigten das Volksbegehren ohne Gegenvorschlag und mit der Empfehlung auf Ablehnung vorzulegen.