Grosser Rat BS
Basel-Stadt setzt Lastenausgleich bei Familienzulagen um

Im Kanton Basel-Stadt gilt künftig aufgrund geänderter Bundesvorgaben der volle Lastenausgleich zwischen den Familienausgleichskassen. Der Grosse Rat hat am Mittwoch eine entsprechende Gesetzesänderung mit 93 zu 1 Stimmen genehmigt.
Publiziert: 10:29 Uhr
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Der Grosse Rat Basel-Stadt nahm eine Anpassung des Familienzulagengesetzes vor. (Archivbild)
Foto: MARTIN RUETSCHI
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Keystone-SDADie Schweizer Nachrichtenagentur

Bis anhin besteht in Basel-Stadt lediglich ein Teillastenausgleich. Der Bund schreibt den Kantonen bis spätestens Anfang 2028 den vollen Lastenausgleich vor. In der jetzigen Situation ist es so, dass Kassen, bei denen Branchen mit niedrigen Löhnen und einem hohen Elternanteil angeschlossen sind, höhere Lohnbeiträge von ihren Mitgliedern verlangen als Kassen mit weniger starken «Risiken».

Mit der Gesetzesanpassung müssen die Familienzulagen von allen Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern zu gleichen Teilen finanziert werden. Der volle Lastenausgleich wird nach dem Grossratsbeschluss in Basel-Stadt erstmals im Jahr 2027 ausbezahlt.

Ab dann sinken die Lohnnebenkosten für Branchen mit niedrigem Lohnniveau, während sie für solche mit hohen Löhnen steigen. Die Umverteilung zwischen den rund 40 Kassen beträgt voraussichtlich 16,5 Millionen Franken, wie es im Ratschlag der Regierung heisst.

Die Höhe der Familienzulagen bleibt mit dieser Gesetzesänderung aber unangetastet. Die Regierung möchte sie auch nicht an die Teuerung anpassen. Damit will sie die Belastung für jene Unternehmen, die aufgrund des vollen Lastenausgleichs Mehrkosten haben, begrenzen. Im Kanton Basel-Stadt liegen die monatlichen Mindestansätze für die Kinder- und Ausbildungszulagen seit Januar 2020 bei 275 beziehungsweise 325 pro Kind und Monat. Sie liegen somit über den vom Bund vorgeschriebenen Mindestansätzen.

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