Regierung wollte Begriffe streichen
Frau und Mann sollen im Basler Gleichstellungsgesetz verbleiben

Die Begriffe «Mann» und «Frau» sollen im neuen, auf den LGBTIQ-Bereich ausgedehnten Basler Gleichstellungsgesetz nach wie vor ihren Platz haben. Die Justiz-, Sicherheits- und Sportkommission (JSSK) des Grossen Rates hat den Gesetzesentwurf präzisiert und verschlankt.
Publiziert: 28.11.2023 um 10:15 Uhr
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Aktualisiert: 28.11.2023 um 10:19 Uhr
Die Begriffe «Mann» und «Frau» sollen im neuen Basler Gleichstellungsgesetz ihren Platz behalten (Symbolbild)
Foto: CHRISTIAN BEUTLER

Das neue Basler Gleichstellungsgesetz soll alle erdenklichen Geschlechtervorstellungen sowie Formen der sexuellen Orientierung umfassen und die Betroffenen vor Diskriminierung schützen. Die Regierung hatte mit ihrem Gesetzesentwurf aber nicht nur gesellschaftliche Traditionalisten, sondern durch die Streichung der Begriffe «Mann» und «Frau» auch feministische Kreise aufgeschreckt.

Letzteres will die JSSK nun rückgängig machen, wie sie am Dienstag mitteilte. Neu sollen Frauen und Männer neben den neu genannten Geschlechteridentitäten Nichtbinarität, Transidentität und Intergeschlechtlichkeit im Zweckartikel stehen bleiben. Damit werde das aktuelle Spektrum der gelebten geschlechtlichen Vielfalt sehr gut abgedeckt, heisst es.

Die JSSK spricht von einem breit, namentlich mit 11 zu 2 Stimmen, getragenen Kompromiss.

Nicht auf einen Kompromiss einigen konnte sich indes die mitberichtende Geschäftsprüfungskommission (GPK). Die Kommissionsmehrheit hält sich inhaltlich mehr oder weniger an die Version der JSSK, die sie redaktionell und im rechtlichen Sinne an verschiedenen Stelle zu präzisieren versucht.

Eine aus bürgerlichen Ratsmitgliedern zusammengesetzte Kommissionsminderheit stellte sich grundsätzlich gegen den Gesetzesentwurf, namentlich «gegen die Aufhebung des binären Konzepts» mit Mann und Frau, wie sie in einem Minderheitsbericht schreibt. Sie war mit einem Rückweisungsantrag in der GPK gescheitert. (SDA)

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