Mit 170 bewilligungspflichtige Pyro-Fackeln reiste am Donnerstag gegen 20.30 Uhr ein Mann (25) über den Grenzgang Basel-Grenzacherstrasse in die Schweiz ein. Kurze Zeit später wurde das Auto von Zollbeamten angehalten und kontrolliert.
Der in der Zentralschweiz wohnhafte Mann konnte jedoch keine entsprechende Bewilligung vorweisen, schreibt die Eidgenössische Zollverwaltung in einer Mitteilung. Die Folge: Die Fackeln wurden beschlagnahmt.
Bei der Befragung gab der 25-Jährige an, dass er das Pyromaterial in Deutschland gekauft habe und dieses für seine Fasnachtsclique bestimmt sei. Nur: Pyrotechnisches Material ist gemäss Sprengstoffgesetz genehmigungspflichtig und darf ohne Erlaubnis nicht eingeführt werden. Gegen den Mann wird ein Strafverfahren eröffnet. Ihm droht eine Busse oder eine Freiheitsstrafe. (jmh)