Der Entscheid fiel mit 80 zu 13 Stimmen bei 2 Enthaltungen. Einzig die FDP-Fraktion sprach sich dagegen aus.
Mit dem heute geltenden Gesetz erhalten Organisationen nur dann einen Teuerungsausgleich auf ihre Staatsbeiträge, wenn diese mindestens 70 Prozent der Betriebskosten umfassen. Gemäss Antrag der Regierung wird dieser Schwellenwert gestrichen. Bei Finanzhilfen bis jährlich 50'000 Franken erfolgt kein Teuerungsausgleich.
Der regierungsrätliche Ratschlag geht zurück auf eine Motion von Melanie Eberhard (SP). Diese forderte eine Senkung des Schwellenwerts auf 60 Prozent, um die Ungleichbehandlung von Organisationen zu reduzieren. Die Regierung ging jedoch weiter und schlug eine vollständige Streichung des Schwellenwerts vor.
Damit steigt die Anzahl der anspruchsberechtigten Trägerschaften von Finanzhilfen entsprechend. Pro 1 Prozent-Teuerung ergeben sich nach Einschätzung der Regierung damit jährliche Mehrkosten von 0,5 Millionen Franken.