Stur hielten der Baselbieter Erich S.* (64) und seine Frau Regina* (58) die Tochter Sandra* (15) vom Unterricht fern – neun Monate lang. Grund: Der Schulweg von ihrem Hof über Eptingen BL ins Tal sei zu gefährlich. Die Kantonsstrasse sei unübersichtlich und zu stark befahren. Sie wollten das Kind nach Oberdorf schicken.
Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) gab schliesslich nach und machte den Wechsel in die Wunschschule möglich. Doch die Eltern kassierten vom Strafgericht im März eine Verurteilung wegen Verletzung der Fürsorge- oder der Erziehungspflicht. Die Eltern legten Berufung ein.
Gerichtspräsident kennt die Gegend sehr gut
Am Dienstag blitzten sie aber auch vor dem Basellandschaftlichen Kantonsgericht ab: Es bestätigte das Urteil der Vorinstanz. Der Gerichtspräsident kenne die Gegend sehr gut. «Der Schulweg ihrer Tochter gehört zu meiner Joggingstrecke», erklärte er. Er verstehe die Argumente des Bauern nicht.
Er schätzt den Weg nach Oberdorf als mindestens genauso gefährlich ein. «Es ist ein Schotterweg mit grossen Steinen. Im Winter ist es schnell dunkel, und es hat Schnee und Eis. Schwierig zu meistern mit einem E-Bike.»
«Das ist eine Zwängerei»
Den Kampf gegen die Behörden bezeichnete der Richter sogar als Zwängerei. «Das Argument mit dem gefährlichen Schulweg anerkenne ich nicht, um eine Tochter ganze neun Monate von der Schule fernzuhalten», rügte der Gerichtspräsident die Eltern.
Er bestätigte die bedingte Strafe von 60 Tagessätzen à 60 Franken für beide Ehepartner. Allerdings kommen jetzt noch Gerichtskosten von 4600 Franken dazu. Bauer Erich S. ist enttäuscht. Er sagt: «Ausser Spesen nichts gewesen.»
* Namen der Redaktion bekannt