Hier gehen die Hooligans aufeinander los
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Schwerverletzter bei Prügelei:Basler Hooligans nach Massenschlägerei verurteilt

«Der Sauhund hat gesaftet»
Basler Hooligans nach Massenschlägerei verurteilt

Zwei FCB-Hooligans sind zu bedingten Gefängnisstrafen verurteilt worden. Sie waren an einer Massenschlägerei in Muttenz BL beteiligt, bei der ein Mann schwer verletzt wurde.
Publiziert: 25.06.2019 um 09:45 Uhr
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Aktualisiert: 25.06.2019 um 10:11 Uhr

Im September 2016 kam es in Muttenz BL zu einer Massenschlägerei. Rund 100 Hooligans des FC Basel und der Grasshoppers Zürich prügelten sich am Güterbahnhof, nachdem ein Extrazug mittels Notbremse gestoppt wurde. Eine Person wurde bei der Prügelei schwer verletzt (BLICK berichtete). 

Am Montag wurden zwei Männer verurteilt, berichtet die «Basellandschaftliche Zeitung». Ein 26-Jähriger aus Basel und ein 23-jähriger Aargauer erhielten bedingte Freiheitsstrafen von neun und zehn Monaten. Sie sind angeblich Mitglieder im berüchtigten 187er-Club der FCB-Hooligans.

«Der Sauhund hat gesaftet» 

Die Verteidiger hätten vergeblich argumentiert, dass gar nicht bewiesen sei, dass die Männer an der Schlägerei teilgenommen hätten. Allerdings entdeckten Ermittler bei einer anderen Razzia auf den Mobiltelefonen Chatverläufe, die haargenau zu den Vorfällen im September 2016 passten, berichtet die «Basellandschaftliche Zeitung». «Der Sauhund hat gesaftet», habe etwa einer der Männer wenige Stunden nach der Prügelei in einem Gruppenchat getextet.

Die Staatsanwaltschaft forderte Freiheitsstrafen von je elf Monaten, doch der Einzelrichter rechnete den Tätern an, dass sie seit den Vorfällen nicht mehr straffällig geworden sind. Bei einem der Männer wird zudem eine frühere bedingte Geldstrafe von 4500 Franken fällig, weil er in der Probezeit delinquiert hat. Beide Hooligans müssen auch Verfahrenskosten und Urteilsgebühren von jeweils rund 9000 Franken übernehmen.

Viele Personen nicht identifiziert

Im September 2017 wurde ein 21-Jähriger wegen der Prügelei zu einer bedingten Gefängnisstrafe von 6 Monaten und einer unbedingten Geldstrafe verurteilt. 

Die meisten der rund 100 damaligen Teilnehmer konnte die Polizei bis heute nicht identifizieren. Es sind allerdings noch Verfahren gegen weitere Männer hängig. (vof)

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