«Ich habe nur geweint»
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Nach Bluttat von Basel:«Ich habe nur geweint»

Bundesgericht schmettert Beschwerde von Basler Rentnerin ab
Killerin (75) von Mergim (†7) bleibt in Haft

Nach der unfassbaren Tat von Angela N. (75) vom März im Basler Gotthelf-Quartier hat das Bundesgericht die Beschwerde der Beschuldigten gegen ihre U-Haft abgelehnt. Die Messerstecherin bleibt damit hinter Gittern.
Publiziert: 20.08.2019 um 12:00 Uhr
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Aktualisiert: 20.08.2019 um 12:21 Uhr
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Mergim L. (†7) wurde auf dem Heimweg von der Schule von der 75-jährigen Angela N. getötet.
Foto: Facebook

Das Bundesgericht ist auf die Beschwerde der 75-jährigen Angela N.* gegen die Verlängerung der Untersuchungshaft nicht eingetreten. Die Rentnerin wird beschuldigt, in Basel den siebenjährigen Mergim mit einem Messer auf dem Schulweg angegriffen und mit einem Stich in den Hals getötet zu haben.

Die Tat ereignete sich im März im Gotthelf-Quartier. Die Angela N: wurde noch am gleichen Tag von der Polizei festgenommen und anschliessend in Untersuchungshaft gesetzt. Nach drei Monaten verlängerte das zuständige Zwangsmassnahmengericht die Untersuchungshaft bis am 1. November.

Risiko einer weiteren Tat

Das Appellationsgericht des Kantons Basel-Stadt wies die Beschwerde von Angela N. gegen die Verlängerung der Untersuchungshaft ab. Es begründete seinen Entscheid mit dem Risiko einer weiteren Tat, wie aus einem am Dienstag veröffentlichten Urteil des Bundesgerichts hervorgeht.

Den Entscheid zog die Beschuldigte ohne Erfolg weiter. Weil die Beschwerde nicht ausreichend begründet war, ist das Bundesgericht darauf nicht eingetreten.

Die Staatsanwaltschaft führt eine Strafuntersuchung wegen vorsätzlicher Tötung und eventuell wegen Mordes, wie das Bundesgericht in seinem Urteil schreibt. Kurz nach der Tat ergaben sich Zweifel an der Schuldfähigkeit der Frau. Es wurde deshalb ein psychiatrisches Gutachten in Auftrag gegeben. (SDA/noo)

* Namen geändert

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