Bundesgericht
Beschwerde gegen partielles Bettelverbot teilweise gutgeheissen

Das partielle Bettelverbot in Basel-Stadt ist für öffentliche Parks unverhältnismässig. Dies hat das Bundesgericht entschieden und die entsprechende Bestimmung aufgehoben. Weitere Elemente des Gesetzes lassen sich hingegen grundrechtskonform anwenden.
Publiziert: 06.04.2023 um 12:31 Uhr
Eine Bettlerin sitzt in der Freien Strasse in Basel. (Archivbild)
Foto: GEORGIOS KEFALAS

Das Bundesgericht hat eine Beschwerde von drei Organisationen und zwei Privatpersonen gegen das partielle Bettelverbot des Kantons Basel-Stadt teilweise gutgeheissen. Dies geht aus einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil hervor.

Das Bettelverbot in Parks hat das Bundesgericht aufgehoben, weil es sich nicht durch ein überwiegendes öffentliches Interesse rechtfertigen lässt. Parkbesucherinnen und -besucher seien mit dem Verbot von aufdringlichem oder aggressivem Betteln ausreichend geschützt.

Gegenüber passiv bettelnden Menschen dürfe eine Busse nur verhängt werden, wenn vorangehende mildere Massnahmen erfolglos geblieben seien. Ansonsten wäre die Busse bei mittellosen Personen lediglich ein Zwischenschritt zum Freiheitsentzug, so das Bundesgericht. (Urteil 1C_537/2021 vom 13.3.2023)

(SDA)

Fehler gefunden? Jetzt melden
Was sagst du dazu?