Die Regierung des Kantons Basel-Stadt will eine neue Berechnung der Autosteuer, wie sie heute mitteilt. Bisher wurden Personenwagen im Stadtkanton nach ihrem Hubraum und ihrer Abgasnachbehandlungs-Technologie besteuert.
Beschlossen hatte der Grosse Rat diese durch eine Motion der SP ausgelöste Regelung erst 2011 im Sinne einer ökologischen Motorfahrzeugsteuer.
Dass nun das per Anfang 2013 eingeführte System schon wieder geändert werden soll, geht ebenfalls auf eine SP-Motion zurück. Die Grossrätin, die den Vorstoss 2014 eingereicht hatte, befand die Neugestaltung der Motorfahrzeugsteuern als unbefriedigend, weil das damit verbundene Bonus/Malus-System nur nachrangig mit der Höhe der CO2-Emissionen verknüpft sei.
Regelung soll nur für Personenwagen gelten
Vor zwei Jahren überwies das Parlament die Motion an die Regierung zur Stellungnahme. Gegen den Willen der Regierung beauftragte der Grosse Rat diese darauf im November mit einer Teilrevision des Motorfahrzeugsteuer-Gesetzes.
Überwiesen wurde die Motion deutlich mit 54 gegen 24 Stimmen. Sie verlangte, dass bei den Bonus/Malus-Elementen auf die verzerrenden Euronormen verzichtet wird und für Rabatte oder Zuschläge einzig die gesetzlichen CO2-Emissionen massgeblich sind.
Gelten soll die Neuregelung, die nun noch vom Grossen Rat abgesegnet wird, vorerst ausschliesslich für Personenwagen. Damit habe sich in der Vernehmlassung eine grosse Mehrheit einverstanden erklärt, hielt die Regierung in ihrem Communiqué fest. (SDA/lz)