Alt Bundesrichter kritisiert Baselbieter Gutachten
Ist der Handschlag-Zwang überhaupt legal?

Die Therwiler Schüler sind bereit, die Handschlag-Busse bis vors Bundesgericht zu ziehen. Ein alt Bundesrichter gibt ihnen gute Chancen.
Publiziert: 30.05.2016 um 17:25 Uhr
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Aktualisiert: 12.10.2018 um 16:02 Uhr
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Alt Bundesrichter Giusep Nay kritisiert den Zwang.
Foto: KEYSTONE

Seit Tagen diskutiert die Schweiz über zwei Therwiler Schüler, die ihrer Lehrerin den Handschlag verweigerten. Die Baselbieter Bildungsdirektorin Monica Gschwind beendete letzte Woche den Streit und entschied: Wenn ein Schüler den Handschlag seiner Lehrerin verweigert, kann das Konsequenzen haben.

Im Extremfall müssten die Eltern eine Busse von bis zu 5000 Franken bezahlen. Gschwinds Departement behalf sich für die Begründung der Busse mit einem zehnseitigen Gutachten ihres hauseigenen Rechtsdienstes. Dieser kam zum Schluss: Die Handschlag-Verweigerung diskriminiert die Frau. Im «öffentlichen Interessen» dürfe deshalb die Religionsfreiheit der beiden Trotzbuben eingeschränkt werden.

Giusep Nay kritisiert Handschlag-Zwang

Dem widerspricht nun alt Bundesrichter Giusep Nay. «Es wurde aufgrund der strenggläubig orthodoxen Grundhaltung der Schüler beziehungsweise ihres Vaters wohl zu Recht ein schwerer Fall angenommen», sagt Nay in der «Schweiz am Sonntag». Es brauche jedoch eine gesetzliche Grundlage, um ein «öffentliches Interesse» geltend machen zu können.

Ihn überzeuge das Gutachten deshalb nicht. «Nach meiner Auffassung sind in den wenigen Verweigerungsfällen andere Lösungen als Zwang zu prüfen.» Etwa, in dem sich Lehrerin und Schüler «in die Augen schauen und mit dem Kopf nicken». Eine solche Lösung sei verhältnismässiger.

Ob der alt Bundesrichter damit Recht hat, wird sich wohl bald zeigen. Wie die «Basler Zeitung» vor einigen Tagen schrieb, seien die Brüder bereit, «das Ganze bis vor Bundesgericht» zu ziehen. (pma)

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