Allein die Zivilforderung beträgt 843’100 Franken
Das Naturhistorische Museum will den Federdieb rupfen

Heute stand Federdieb Stefan G.* (44) vor Gericht. Seine Diebestour in Museen kommt den Vogelfreund wohl teuer zu stehen. Er ist mit Zivilforderungen von sechs Millionen Franken konfrontiert. Der Grund: Die zerstörten Präparate sind irreparabel.
Publiziert: 04.07.2017 um 17:47 Uhr
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Aktualisiert: 04.10.2018 um 18:36 Uhr
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Museumsdirektor Basil Thüring aus Basel zeigt ein zerstörtes Präparat.
Foto: Stefan Bohrer
Anian Heierli

Die krankhafte Sammelleidenschaft von Stefan G.* (44) hat teure Folgen. Der Familienvater stand heute in Basel vor Gericht, weil er seltene Federn aus Museen klaute (BLICK berichtete). Dafür beschädigte er Präparate von 167 Greifvogelarten aus sieben Museen in der Schweiz, Deutschland und Österreich. Schaden: rund sechs Millionen Franken. Lange kam man ihm nicht auf die Schliche, weil er sich als interessierter Ornithologe ausgab.

Verteidiger nennt Forderung exorbitant

Der gelernte Bauingenieur schlug zwischen 2002 und 2006 auch mehrmals im Naturhistorischen Museum Basel zu. Allein hier beträgt der Sachschaden inklusive Personalkosten 843'100 Franken. Vor Gericht nannte der Verteidiger von Stefan G. solche Forderungen «exorbitant». Anders sieht das Basil Thüring, Direktor des Naturhistorischen Museums Basel. 

Er erklärt BLICK, warum die beschädigten Präparate derart wertvoll sind: «Die teils sehr alten Objekte sind unersetzbare Zeugen der damaligen Natur», so Thüring. Der Wissenschaftler bezeichnet sie als ein «Archiv der Vergangenheit». Besonders seltene Raubvögel haben einen Wert von bis zu 50'000 Franken. Wenn man fünf Federn ausreisst, gilt das Museumsstück als total beschädigt. 

Keine Versicherung für diesen seltenen Fall

Hinzu kommt, dass man die Präparate nicht wieder zusammenkleben kann. Laut Thüring braucht allein das Zuordnen der gestohlenen Federn zum richtigen Tier eine DNA-Analyse. Doch weshalb vertraute man Stefan G. derart blind? Immerhin liessen ihn die Verantwortlichen unbeaufsichtigt bei den wertvollen Objekten: «Die Szene kannte ihn», so Thüring. «Er war ein Spezialist, konnte sogar Sachen bestimmen.» Hinzu kommt, dass vor Stefan G. nie ein Sammler in Museen auf Diebestour ging. 

Ob der Langfinger für den Schaden aufkommen muss, ist noch unklar. Ein Urteil wird morgen gefällt. Sicher ist aber: Das Naturhistorische Museum Basel ist für diesen seltenen Fall nicht versichert.

*Name der Redaktion bekannt

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