78'000 Franken zu viel in 13 Jahren
«Es wird schwierig, dass er das Geld zurückbekommt»

Erst nach 13 Jahren haben die Steuerbehörden des Kantons Basel-Stadt gemerkt, dass ein Mann jahrelang zu viel Steuern veranlagt hatte. Den Fehler können sie nicht mehr beheben.
Publiziert: 03.07.2017 um 17:00 Uhr
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Aktualisiert: 12.09.2018 um 09:50 Uhr
Markus Stoll, Treuhandexperte beim Vermögenszentrum in Zürich.
Foto: ZVG

Wie die «Basler Zeitung» schreibt, hat Gregor H.* die Steuererklärung für seine 97-jährige Mutter seit 2002 jedes Jahr ausgefüllt. Und so im Verlauf der Jahre 78'000 Franken zu viel deklariert. 

Im Jahr 2015 erreicht H. eine Korrektur der Steuerverwaltung. Offenbar hatte der Mann die Leibrente seiner Mutter falsch angegeben. «Wenn der Mann während diesen 13 Jahren die ganze Zeit 78'000 Franken zu viel versteuert hat, heisst das, dass pro Jahr 6000 Franken zu viel steuerbares Einkommen da war», erklärt Markus Stoll, Treuhandexperte beim Vermögenszentrum in Zürich. Statt der erforderlichen 40 Prozent des Versicherungswertes habe H. immer 100 Prozent angegeben. «Folgt man dieser Annahme, beläuft sich die ausbezahlte Leibrente auf jährlich 10'000 Franken.»

2015 wurde korrigiert

Die Steuerbehörde korrigierte H. die Unterlagen von 2015. Nicht aber die vorhergehenden Jahre. H. verlangte eine rückwirkende Anpassung der Einschätzungen. Das aber geschah nie. Die Steuerverwaltung schreibt in einem offiziellen Statement: «Es handelt sich um eine Rente aus dem Versicherungsbereich. Diese Branche besteht aus einer Fülle von häufig sehr komplexen und intransparenten Produkten, deren steuerliche Beurteilung meistens schwierig ist.» Ausserdem: «Der Steuerpflichtige kennt das jeweilige von ihm gewählte Versicherungsprodukt in der Regel besser als die Steuerbehörde.» Und diese habe keine Verfahrensgrundsätze verletzt. «Wir sehen keine Möglichkeit, auf Ihre Einschätzungen zurückzukommen», schrieb die Behörde.

Grundsätzlich stimme dies, sagt Stoll. «Eine Steuerveranlagung wird rechtskräftig, nachdem die Rechtsmittelfrist unbenutzt abläuft. Das bedeutet, dass die Veranlagung dann sowohl für den Steuerpflichtigen als auch für die Steuerbehörde verbindlich ist.» Nur in Ausnahmefällen werde eine solche abgeändert. «Gesetzlich kann auch die Steuerbehörde nicht einfach eine rechtskräftige Steuerveranlagung abändern», sagt Stoll. Für H. werde es wahrscheinlich sehr schwierig, das Geld zurückfordern zu können.

Zu wenig Zeit zum Korrigieren?

Weiter sagt Stoll: «Die Steuerkommissäre haben häufig nur wenig Zeit, um eine Steuererklärung zu prüfen. Es kann daher auch einmal vorkommen, dass etwas übersehen wird.» Wenn ein Fehler dann einmal im System sei und man die neue Steuererklärung jeweils mit dem Vorjahr abgleiche, könne es sein, dass ein Steuerkommissär von der Richtigkeit der Veranlagung im Vorjahr ausgehe und die Deklaration nicht jedes Jahr bis ins letzte Detail hinterfrage.

H. ist trotzdem sauer: «Basel-Stadt sind Steuergelder zugeflossen, die der Stadt einfach nicht gehören», sagt er zur «Basler Zeitung». 

Jeder Dritte gibt die Steuererklärung zu spät ab

In einer Umfrage von Comparis haben 37 Prozent angegeben, die Steuererklärung nicht bis zum offiziellen Abgabetermin eingereicht zu haben. «Wichtig ist, dass man rechtzeitig eine Verlängerung beantragt», sagt Stoll. Die Frist werde dann bis zum 30. September erstreckt. Eine weitergehende Fristerstreckung oder ein zweites Fristerstreckungsgesuch wird dann im Kanton Basel-Stadt mit 40 Franken verrechnet. Eine Fristverlängerung über den 31. Dezember hinaus ist nur bei triftigen Gründen möglich.

Wird die Steuererklärung schliesslich nicht rechtzeitig eingereicht, erfolgt eine Mahnung. Wird auch innert der Mahnfrist nichts unternommen, wird die Steuerverwaltung eine Ermessensveranlagung vornehmen – und das steuerbare Einkommen und Vermögen aufgrund einer Schätzung festlegen. «Es lohnt sich, etwas Zeit zu investieren, um die Steuererklärung auszufüllen» sagt Stoll. «Auch hilft es, jeweils kurz die Wegleitung zu konsultieren.» (stj)

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