Frau stirbt an Kohlenmonoxid-Vergiftung in Binningen BL
Freispruch für Chämifäger François B.

Kaminfeger François B. soll den Deckel einer Abgasanlage vergessen haben. Daraufhin erlitten drei Menschen eine schwere Vergiftung, eine Frau starb. Nun ist das Urteil gegen den 55-Jährigen gefallen.
Publiziert: 19:19 Uhr
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Aktualisiert: 22:21 Uhr
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Kaminfeger François B. musste sich wegen fahrlässiger Tötung sowie mehrfacher fahrlässiger schwerer Körperverletzung vor Gericht verantworten.

Darum gehts

  • Kaminfeger François B. vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen
  • Richter betonte, dass die genaue Ursache des Gaslecks unklar bleibt
  • Die verstorbene Nachbarin war 87 Jahre alt
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Im Dezember 2021 wurde in Binningen BL ein Ehepaar bewusstlos aufgefunden – in der Nacht darauf starb ihre Nachbarin Elisabeth M.* (†87). Die Ursache: eine Kohlenmonoxidvergiftung. Nach Überzeugung der Baselbieter Staatsanwaltschaft war Kaminfeger François B.* (55) für das tödliche Gasleck verantwortlich, das zu den Vergiftungen führte: Er musste sich vergangene Woche vor dem Strafgericht Baselland in Muttenz wegen fahrlässiger Tötung sowie mehrfacher fahrlässiger schwerer Körperverletzung verantworten.

Nun ist das Urteil gefallen. Der 55-Jährige wurde vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen. Das berichtet der «Tages-Anzeiger». Der Richter erklärte, dass François B. verantwortlich für das Gasleck sein könnte. Aber es besteht auch die Möglichkeit, dass jemand anderes die Schuld tragen könnte. Von daher wurde der Kaminfeger im Zweifel freigesprochen. 

«Nein, das kann mir nicht passieren»

Beim Prozess gab sich François B. unschuldig. «Ich bin 100 Prozent sicher, dass ich die Anlage gut verschlossen hatte. Ich mache das immer so. Das ist mein Vorgang. Ich öffne, putze, dann verschliesse ich wieder. Auch an dem Tag habe ich das genau so gemacht», erklärte er vor Gericht. Der Richter fragte nach: «Kann es nicht sein, dass sie an dem Tag für einmal den Deckel nicht wieder aufgesetzt haben?» Kaminfeger François B.* (55) sagte mit Nachdruck: «Nein, das kann mir nicht passieren.» Er habe den Deckel unten beim Kompressor hingelegt während der Reinigung. «Es macht keinen Sinn, den Deckel woanders zu deponieren.

Wie es genau zu der Tragödie kam, ist also weiterhin ein Rätsel. «Wir hätten gern eine Antwort gefunden. Das haben wir aber nicht», sagte der Richter laut dem «Tages-Anzeiger» bei der Urteilsverkündung. 

*Namen geändert

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