Darum gehts
- Verbot privater elektronischer Geräte an Lysser Volksschulen ab 2026
- Geräte müssen beim Betreten des Schulareals ausgeschaltet und abgegeben werden
- Gilt für alle Kinder vom Kindergarten bis zur 9. Klasse
An sämtlichen Lysser Volksschulen im Kanton Bern gilt ab kommendem Jahr ein Verbot von privaten elektronischen Geräten. Die Schulleitungskonferenz hat beschlossen, dass alle Kinder vom Kindergarten bis in die 9. Klasse ihre Geräte während des Unterrichts abgeben müssen.
Das geht aus den angepassten Schulhausregeln der Gemeinde hervor, welche die Bildungskommission genehmigt hat und per 1. Januar 2026 in Kraft setzt. Die SP Lyss-Busswil verwies am Donnerstag in einer Mitteilung auf die Neuerung.
Ausschalten und abgeben
Das Verbot bedeutet konkret, dass alle Schülerinnen und Schüler ihre privaten elektronischen Geräte beim Betreten des Schulareals ausschalten und vor Unterrichtsbeginn abgeben müssen. Lehrpersonen können bei wichtigen Gründen Ausnahmen gestatten.
In die Überlegungen der Lysser Schulleitungskonferenz flossen laut dem Gemeinderat bestehende Regelungen aus Köniz und dem Kanton Aargau mit ein.