Das Justizdepartement um Beat Jans muss prüfen, wo es bei den bestehenden Hilfsangeboten noch Lücken gibt. «Die Leistungen des Bundes wären subsidiär, namentlich zum Engagement der Versicherungen und des Kantons Wallis.»
Zuerst kommen die kantonalen Opferhilfestellen zum Zug. «Die Betroffenen erhalten dort finanzielle Leistungen für sich und nahe Angehörige etwa bei Kosten für Hotellerie, Kosten aufgrund neuer Wohnungssituationen im In- und Ausland, Kosten aufgrund allfälliger nicht-gedeckter medizinischer Leistungen, Finanzierung von Selbstbehalten bei der Krankenversicherung und medizinischen Transportkosten.
Wallis zahlt Pauschalbetrag
Während die unmittelbare Unterstützung dadurch abgedeckt sei, «ist unklar, ob das geltende Versicherungs- und Opferhilfesystem für eine Katastrophe dieses Ausmasses ausreichend ist.» Alle Opfer und die Angehörigen sollen deshalb auf den Bundesrat zählen können. «Niemand soll durch das Netz der bestehenden Hilfsangebote fallen.» Wie das passiert, wird das Justizdepartement mit dem Finanz- und Innendepartement prüfen. «Namentlich hängt das weitere Vorgehen von den Bedürfnissen der Betroffenen, dem Engagement der Versicherungen und den geplanten Massnahmen des Kantons Wallis ab. Die Leistungen des Bundes wären entsprechend subsidiär.»
Auch der Walliser Staatsrat hat erste Massnahmen ergriffen. Er hat unter anderem entschieden, den Brandopfern eine Soforthilfe zu gewähren, wie aus einer Mitteilung hervorgeht. «Für jedes Opfer, das ins Spital eingeliefert wurde oder verstorben ist, wird ein Pauschalbetrag von 10’000 Franken zur Verfügung gestellt», schreibt der Kanton. Zudem richtet der Kanton ein Spendenkonto ein. Eine Stiftung soll diese verwalten.