Darum gehts
- Touristische Gemeinden haben Schwierigkeiten, Bussgelder von ausländischen Fahrzeugen einzutreiben
- Bundesrat prüft Optionen, Mietwagenfirmen für Bussen haftbar zu machen
- Interlaken musste 387'000 Franken an Bussgeldern abschreiben, Kanton Bern 1-1,5 Millionen
Einmal falsch parkiert, einmal zu schnell gefahren und schon ist es passiert: eine Busse. Doch das Eintreiben gestaltet sich für Touristendörfer schwierig. 2025 musste die Gemeinde Interlaken bislang 387'000 Franken an Bussgeldern abschreiben, wie die «Berner Zeitung» berichtet.
Es sei nicht möglich gewesen, die fehlbaren Autofahrerinnen und Autofahrer zu belangen oder zu finden. «Etwas weniger als die Hälfte» entfalle auf Touristinnen und Touristen. Auch in den Jahren zuvor war es mehr als eine Viertelmillion Franken – wobei auch Velofahrer eingerechnet waren, die übers Rotlicht fuhren – allein die machen seit Ende 2024 100'000 Franken aus.
Genaue Zahlen fehlen
Interlaken ist nicht allein. Der Kanton Bern muss jährlich einen Betrag in der Grössenordnung von 1 bis 1,5 Millionen Franken abschreiben. Doch wie sieht es in anderen Kantonen aus? Blick hat nachgefragt.
Genau Zahlen haben die wenigsten angefragten Kantone. Die meisten führen keine Statistiken, die Touristen separat ausweist. «Zirka 65 Prozent der Bussgelder für ausländische Fahrzeuge im Zusammenhang mit Geschwindigkeitsüberschreitungen konnten eingezogen werden», schreibt immerhin der Kanton Wallis. Bedeutet umgekehrt, dass es bei 35 Prozent zu Problemen kommt. Im Kanton Tessin sind es 15 Prozent. Am häufigsten sei das Problem bei Touristen auf der Durchreise, die «in der Regel nicht aus den Nachbarländern kommen».
Bundesrat muss Optionen prüfen
Doch nun kommt Bewegung in die Sache. Wie die «Berner Zeitung» schreibt, muss die Berner Regierung dem Bundesrat einen Brief schreiben und verlangen, dass Mietwagenfirmen die Bussen bezahlen müssen. Bislang müssen Autovermietungen nur die Koordinaten der Mieter der Polizei mitteilen. Doch das dauert und ist manchmal nicht möglich, weil beispielsweise Personalien unvollständig oder veraltet sind.
Bereits im Dezember des vergangenen Jahres stimmte der Nationalrat einem Vorstoss von SP-Nationalrätin Ursula Zybach (58) zu. Der Bundesrat muss verschiedene Handlungsoptionen prüfen.