Wer darf eine Waffe besitzen – und unter welchen Bedingungen? Und wie viele Schüsse darf diese abfeuern, ohne dass der Schütze das Magazin nachladen muss?
Darüber streiten seit Frühjahr Schützenfreunde, die EU und der Bundesrat. Denn nach den Terroranschlägen von Paris hat die EU ihr Waffenrecht verschärft. Als Schengen-Land muss die Schweiz nachziehen.
Jetzt hat der Bundesrat seine detaillierten Vorschläge in die Vernehmlassung geschickt.
IMAGE-ERROR (Image)Streitpunkt Sturmgewehr: Nach dem Willen des Bundesrats dürfen Armeeangehörige dieses in Zukunft weiter mit nach Hause nehmen. Eine Vereinspflicht – wie von Schützen zuvor befürchtet – gibt es nicht. Wenn ein Schütze nicht Vereinsmitglied ist, muss er belegen, dass er regelmässig damit übt. «Ich bin als Sportschütze und Jäger froh, dass der Sprengstoff mit dem Wegfall der Vereinspflicht draussen ist», sagt der BDP-Nationalrat, Oberst und passionierte Jäger Lorenz Hess (56). «Somit ist die Vorlage akzeptabel, insbesondere auch, weil Jäger nicht betroffen sind.»
Einen Schritt auf die Schützen zu
Verboten sind nach EU-Recht künftig halbautomatische Waffen mit grossen Magazinen. Für Gewehre liegt die Grenze bei zehn Schuss, für Pistolen bei 20 Schuss. Aber auch da hat Bundesrätin Simonetta Sommaruga (SP/57) einen Schritt auf die Schützen zugemacht: Wer mit grösseren Magazinen schiessen will, darf dies – braucht aber eine Ausnahmebewilligung.
Sammler dürfen ebenfalls «verbotene» Waffen erwerben. Bedingung: Sie müssen ein Verzeichnis führen, für die sichere Aufbewahrung garantieren und den Zweck der Sammlung darlegen.
IMAGE-ERROR (inline_image_7977995631986995024)Alles gut an der Schützenfront also? Nein! SVP-Nationalrat Werner Salzmann (54) beurteilt die Gesetzesrevision ganz anders als Hess: In seinen Augen ist im neuen Gesetz die Vereinspflicht drin – schliesslich müsse man entweder Vereinsmitglied sein oder belegen, dass man regelmässig schiesst. «Wir akzeptieren für diejenigen, die nur gelegentlich schiessen und damit den Nachweis der Schiesstätigkeit nicht erbringen, die Vereinspflicht niemals», sagt er.
Er führt aus: «Die Schützenvereine können doch nicht die Verantwortung für Leute übernehmen, die eigentlich gar nicht im Verein sein wollen, sondern vom Gesetz dazu gezwungen werden. Stellen Sie sich vor, einer davon wird kriminell – wir wollten ihn nicht, er wollte nicht im Verein sein. Aber am Ende hätten wir über ihn wachen sollen und werden am Schluss noch verantwortlich gemacht. Das ist absurd!»
Jetzt droht Salzmann: «Wir müssen das Referendum ergreifen und die Kündigung von Schengen-Dublin in Kauf nehmen, sollte das Parlament nicht erhebliche Korrekturen anbringen.»