Die Walliser Regierungsmitglieder und Parlamentarier, die von billigen Ski-Abos profitieren, sollten das diesen Winter noch richtig auskosten. Denn nach dieser Saison ist Schluss damit!
Die Walliser Regierung hat die Regeln zur Annahme von Geschenken, Einladungen und anderen Vorteilen angepasst. Neu wird festgehalten, dass die Mitglieder des Staatsrats und der Staatskanzler bei der Ausübung ihres Amtes Geschenke und andere Vorteile nur dann annehmen dürfen, «wenn sie den gesellschaftlichen Gepflogenheiten entsprechen, von geringer Bedeutung und angemessen sind», das heisst einen Wert von höchstens 300 Franken haben.
100 statt 1575 Franken
Die kürzlich bekannt gewordene Praxis, dass verschiedene Regierungsmitglieder und Parlamentarier Skiabonnemente nutzen, die ihnen gratis oder stark vergünstigt offeriert wurden, dürfte mit den neuen Regeln nicht mehr vereinbar sein. Das Westschweizer Radio und Fernsehen RTS hatte zuerst darüber berichtet, dass die Walliser Bergbahnen den in Bern gewählten Walliser Parlamentariern sowie den Staatsräten ein Generalabonnement für 100 Franken statt 1575 Franken anbietet. Und viele dankbar zugreifen.
Nicht mehr lange: Bei Geschenken und anderen Vorteilen, die diesen Wert übersteigen, aber aus «Gründen der Höflichkeit oder aus Gründen, die mit dem Amt zusammenhängen» nicht abgelehnt werden können, sind die Regierungsmitglieder «verpflichtet, sich direkt ans Regierungspräsidium zu wenden».
Politiker müssen um Erlaubnis bitten
Dies betrifft beispielsweise ein Geschenk, das im Rahmen einer diplomatischen Begegnung überreicht wird und die Freundschaft zwischen zwei Regionen symbolisiert, wie François Charvoz, stellvertretender Generalsekretär und Kommunikationsverantwortlicher des Finanz- und Energiedepartements, erläuterte.
Charvoz weiter: «Falls dieses Angebot von den Bergbahnunternehmen im nächsten Winter verlängert wird, muss das Regierungspräsidium einen Vorschlag machen, der eine Ablehnung, eine Annahme oder etwas anderes sein könnte. Der Staatsrat wird dann entscheiden.»
Auch Einladungen werden reglementiert
Die Präsidentschaft schlägt dem Staatsrat dann die Verwendung oder Annahme des Vorteils vor: Wenn es sich um ein Gemälde handelt, könnte es einem Museum, einer Stiftung oder einem Verein geschenkt oder in einem Staatsgebäude ausgestellt werden.
Zum Umgang mit Einladungen hält der Leitfaden fest, dass diese nur angenommen werden dürfen, wenn sie einen offiziellen Charakter haben oder mit der Funktion zusammenhängen und der Anlass «in einem angemessenen Rahmen stattfindet». Die Annahme von Geldgeschenken ist unabhängig von deren Wert oder den Umständen verboten. (SDA/sf)