Darum gehts
- Kritik an Nicoletta della Valle wegen Beratungsmandat bei israelischer Investmentfirma
- Universität Bern lädt della Valle von geplanter Veranstaltung aus
- Abgangsentschädigung von 340'000 Franken sorgte für Schlagzeilen
Die Kritik an Nicoletta della Valle (64) reisst nicht ab – und hat nun für die ehemalige Chefin des Bundesamts für Polizei (Fedpol) auch erste konkrete Konsequenzen.
Auslöser ist ihr Beratungsmandat bei Champel Capital, wo sie nur wenige Monate nach ihrem Abgang aus dem Fedpol eingestiegen war. Die israelische Investmentfirma wirbt um Investoren für einen 100-Millionen-Dollar-Fonds in den Bereichen Sicherheit und Militär. Della Valle soll Kontakte zwischen israelischen Firmen und europäischen Polizeikorps für Beschaffungsaufträge herstellen.
Das ist ihrem ehemaligen Chef ein Dorn im Auge. SP-Justizminister Beat Jans (61) schoss öffentlich scharf gegen Israel-Unterstützerin della Valle: «Sie darf keine heiklen Daten des Bundes preisgeben. Andernfalls würde sie sich strafbar machen.»
Jans deutete an, dass er sich wegen des Israel-Mandats hintergangen fühle und er della Valle einen so raschen Wechsel in die Privatwirtschaft auch hätte verbieten können. Wie die «NZZ am Sonntag» berichtet, will sein Departement die ehemalige Chefbeamtin nochmals «schriftlich auf ihre Pflichten zur Wahrung des Amts- und Berufsgeheimnisses» hinweisen.
Auf «mögliches Reputationsrisiko» hingewiesen
Und das ist noch nicht alles. Wie die Zeitung weiter schreibt, habe die Universität Bern diese Woche entschieden, della Valle von einer geplanten Veranstaltung auszuladen. Della Valle hätte im kommenden März die Abschlussrede für den Diplomstudiengang Public Administration halten sollen. Nun sei sie durch einen anderen Gastredner ersetzt worden.
Die Uni Bern habe den Vorgang bestätigt. Die Programmleitung des Studiengangs habe entschieden, von della Valles «Mitwirkung an der Diplomfeier abzusehen». Gründe für die Ausladung nenne die Uni nicht – der Entscheid sei aber nach Rücksprache mit della Valle gefallen. Die Betroffene habe selber auf ein «mögliches Reputationsrisiko» hingewiesen. Gegenüber der «NZZ am Sonntag» habe sie sich nicht geäussert.
Formell korrekt abgelaufen
Schon der Abgang von della Valle aus dem Fedpol hatte für Schlagzeilen gesorgt. Grund war eine hohe Abgangsentschädigung von 340'000 Franken. Formell aber sei alles korrekt verlaufen, so die «NZZ am Sonntag». Jans habe mit della Valle keine sogenannte Karenzfrist verabredet. Sie hätte also auch unmittelbar einen neuen Job annehmen können. Für das umstrittene Beratermandat aber sei sie erst acht Monate später, im November 2024, angefragt worden.
Bei Topkadern des Bundes kann eine Karenzfrist von sechs bis zwölf Monaten angesetzt werden, um zu schnelle Wechsel in heikle Bereiche der Privatwirtschaft zu verhindern. Bei der freiwilligen Massnahme geht es darum, dass kein Insiderwissen nach aussen dringt und jeder Eindruck der Korruption vermieden wird. Im Parlament wird nun der Ruf laut, diese Regelung zu verschärfen.