Darum gehts
- Opferhilfegesetz soll geändert werden, um mehr Betroffenen zu helfen
- Ständerat zeigt bisher kein Herz für mehrheitlich weibliche Opfer
- Diese Woche entscheidet Kommission nochmals über Gesetzesänderung
Ukrainische Frauen, die im Krieg vergewaltigt wurden, stehen in der Schweiz vor verschlossenen Türen, wenn sie Unterstützung bei der Opferhilfe suchen. Genauso lässt die Schweiz die Opfer von Genitalverstümmelung oder Menschenhandel bisher hängen.
Denn das Gesetz sieht vor, dass nur Menschen Beratung bei der Opferhilfe erhalten, die zum Zeitpunkt der Tat ihren Wohnsitz in der Schweiz hatten. Das fand eine grosse Mehrheit im Nationalrat ungerecht. Sämtliche Fraktionen ausser der SVP sagten letzten Sommer darum Ja zu einer Änderung des Opfergesetzes.
Bist du oder sind Angehörige von dir von sexueller oder häuslicher Gewalt betroffen? Hier findest du Hilfe:
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Opferhilfe Schweiz: Übersichtsseite für Betroffene und Angehörige
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BIF: Beratungsstelle für Frauen gegen Gewalt in Ehe und Partnerschaft
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Brava: Beratung bei Gewalt an Frauen, besonders für geflüchtete Frauen
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Mannebüro Züri: spezifisch für Männer, gegen Gewalt
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Kokon: Beratungsstelle für Kinder und Jugendliche
Bist du oder sind Angehörige von dir von sexueller oder häuslicher Gewalt betroffen? Hier findest du Hilfe:
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Opferhilfe Schweiz: Übersichtsseite für Betroffene und Angehörige
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BIF: Beratungsstelle für Frauen gegen Gewalt in Ehe und Partnerschaft
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Brava: Beratung bei Gewalt an Frauen, besonders für geflüchtete Frauen
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Mannebüro Züri: spezifisch für Männer, gegen Gewalt
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Kokon: Beratungsstelle für Kinder und Jugendliche
Geht es nach der Mehrheit, sollen auch Opfer von Gewalttaten im Ausland Zugang zu Hilfsangeboten erhalten, wenn sie heute hier leben.
Dabei handelt es sich etwa um Angebote zur Bewältigung schwer traumatisierender Erlebnisse oder um Zugang zu medizinischen und therapeutischen Angeboten. Keinen Anspruch hätten die Personen weiterhin auf Entschädigungen aus der Opferhilfe.
Traumatisierende Erlebnisse
Doch der Ständerat zeigt bisher kein Herz für die mehrheitlich weiblichen Opfer. Die zuständige Kommission des Ständerats sprach sich 2023 dagegen aus, dass die Hilfe auf Personen mit Tatort Ausland ausgeweitet wird. Auf Anfrage von Blick will sich keiner der Ständeräte dazu öffentlich äussern. Diese Woche wird sich die Rechtskommission des Ständerats jedoch nochmals damit befassen müssen. Zeigen sich die Parlamentarier diesmal offen?
«Diese Änderung würde es ermöglichen, dass Opfer ihre traumatisierenden Erlebnisse verarbeiten können», sagt Mitte-Nationalrat Philipp Matthias Bregy (46). Die Gewährung von Unterstützung zum Beispiel in Form von Beratungen sei nicht nur für die Opfer vorteilhafter, sondern auf Dauer auch günstiger. Dies diene auch der Gesellschaft, «da solche Massnahmen dazu beitragen, dass diese Menschen wieder in den Arbeits- und Lebensalltag integriert werden können», so Bregy.
Auch Schweizerinnen betroffen
Eine Hilfsorganisation, die den abgewiesenen Opfern hilft, ist Brava. Die auf die Arbeit im Bereich geschlechtsbezogene Gewalt spezialisierte Organisation hat letztes Jahr Anfragen von rund 50 Personen aus der ganzen Schweiz erhalten, die aufgrund der Gesetzeslage bei der Opferhilfe keinen Support bekommen haben. «Gerade Frauen und Mädchen auf der Flucht sind einem höheren Risiko ausgesetzt, Opfer von geschlechtsbezogener Gewalt oder Menschenhandel zu werden», erzählt Sozialarbeiterin Tea-Vanja Radovanac. Es hätten sich aber auch Schweizerinnen gemeldet, die zum Zeitpunkt des Übergriffs im Ausland lebten.
Brava verfügt über einen Hilfsfonds, der Unterstützungsleistungen wie etwa Therapiesitzungen finanziert. «Wenn die Betroffenen keine rechtzeitige Unterstützung erhalten, bleiben die Erlebnisse oft jahrelang unbehandelt und belasten sie weiterhin», so Radovanac.