Strafanzeige wegen Ehrverletzung
Immunität von FDP-Nationalrat Simon Michel soll aufgehoben werden

Ein Antrag ist im Parlament eingegangen, wonach die Immunität von FDP-Nationalrat Simon Michel aufgehoben werden soll. Damit die Staatsanwaltschaft Solothurn gegen den Politiker ermitteln kann, muss sie dieses Gesuch stellen. Es geht um eine Anzeige wegen Ehrverletzung.
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Die Immunität von FDP-Nationalrat und Ypsomed-CEO Simon Michel soll aufgehoben werden.
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Anna Clara KohlerRedaktorin Politik

Im Parlament ging ein Antrag ein, wonach die Immunität von Solothurner FDP-Nationalrat und Ypsomed-CEO Simon Michel (48) aufgehoben werden soll. Dies ist auf der Homepage des Parlaments sichtbar. Wie «20 Minuten» berichtete, stellte die Staatsanwaltschaft des Kantons Solothurn diesen Antrag.

Auf Anfrage dieser Redaktion schreibt die Staatsanwaltschaft, dass gegen Michel eine Strafanzeige wegen Ehrverletzungsdelikten eingereicht wurde. Weiterführende Auskünfte seien derzeit nicht möglich.

Klar ist: Es hat nichts mit Aussagen zu tun, die Michel gegenüber alt Bundesrat Johann Schneider-Ammann gemacht hatte. Zum Hintergrund: Schneider-Ammann hatte sich in einem Gastbeitrag in der NZZ gegen die neuen EU-Verträge geäussert. Michel, seinerseits glühender Befürworter, unterstellte dem alt Bundesrat, er könne dies gar nicht mehr selbst geschrieben haben. Später entschuldigte er sich dafür. Auf Anfrage von Blick teilt die Ammann-Gruppe mit, «dass Herr Schneider-Ammann weder eine Strafanzeige gegen Herrn Michel eingereicht hat noch einen Strafantrag gegen ihn stellen würde».

Michel zeigt sich über den Antrag wenig besorgt

Am Donnerstagnachmittag äusserte sich auch Michel selbst zur dicken Post aus Solothurn. Er sei bereits am Mittwoch von der Immunitätskommission des Nationalrates über die Anzeige informiert worden, schrieb der FDP-Politiker auf dem Kurznachrichtendienst X. «Die Kommission wird den Fall wie üblich prüfen und anschliessend über das weitere Vorgehen entscheiden. Das ist ein normaler Prozess.»

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National- und Ständeräte geniessen Immunität für Äusserungen im Rat, aber auch für strafbare Handlungen, die in einem unmittelbaren Zusammenhang mit der amtlichen Tätigkeit und Stellung stehen.

Will eine Staatsanwaltschaft gegen ein Ratsmitglied ermitteln, muss sie beim Parlament zuerst ein Gesuch um Aufhebung der Immunität stellen, über das dann die Immunitätskommissionen der Räte entscheiden.

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