Preisüberwacher greift durch
Booking.com muss Gebühren in der Schweiz massiv senken

Der Preisüberwacher zwingt Booking.com, die Kommissionen für Schweizer Hotels um etwa 25 Prozent zu senken. Die Entscheidung folgt nach gescheiterten Verhandlungen.
Publiziert: 07:05 Uhr
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Aktualisiert: 08:02 Uhr
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Preisüberwacher Stefan Meierhans greift durch.
Foto: Keystone

Die Hotelbuchungsplattform Booking.com muss ihre Kommissionssätze für Schweizer Hotels um rund 25 Prozent senken. Das hat der Preisüberwacher entschieden, nachdem Verhandlungen mit dem Unternehmen gescheitert waren.

Die Kommissionen seien missbräuchlich hoch und würden den Wettbewerb in der Schweiz verzerren, heisst es in einer am Mittwoch veröffentlichten Mitteilung. Laut Gesetz kann der Preisüberwacher missbräuchliche Preise, «die nicht das Ergebnis wirksamen Wettbewerbs sind», verhindern oder beseitigen. Dafür verwende er ein «mehrstufiges Verfahren, das auf Analysen zur Marktstellung, zur Wettbewerbssituation und zur Preisgestaltung aufbaut».

Die Senkung soll spätestens drei Monate nach Rechtskraft der Verfügung umgesetzt werden und gilt für drei Jahre. Ziel sei es, die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Hotellerie zu stärken und die Kundschaft finanziell zu entlasten. 

Booking will Urteil anfechten

Booking.com kann den Entscheid innert 30 Tagen beim Bundesverwaltungsgericht anfechten. Gegenüber Blick kündigt das Unternehmen an, dies auch zu tun.

«Unsere Partner haben eine Vielzahl von Möglichkeiten, um ihre Unterkünfte an Kunden zu vermarkten», heisst es in einem Statement. «Sie haben die Wahl, ob sie ihre Unterkünfte auf unserer Plattform oder anderweitig anbieten wollen.» Man sei «nicht einverstanden mit einer erzwungenen Senkung der Kosten für ein Produkt, das völlig optional ist». 

Bis zur gerichtlichen Klärung werde sich an den geltenden Provisionssätzen nichts ändern, stellt das Unternehmen klar.

Die Preispolitik des US-Unternehmens war bereits verschiedentlich unter Druck geraten: Vor rund drei Jahren hatte das Parlament Buchungsplattformen wie Booking.com Preisbindungsklauseln in den Verträgen mit Hotels verboten. Damit dürfen Hotels die Zimmer auf der eigenen Webseite günstiger anbieten als bei den Plattformen. Im September letzten Jahres entschied auch der Europäische Gerichtshof in diesem Sinne.

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