Politische Neuausrichtung
Nationalratskommission will Cannabis legalisieren

Die Gesundheitskommission will die Cannabispolitik neu ausrichten. Die öffentliche Gesundheit und der Jugendschutz sollen dabei im Mittelpunkt stehen. Erwachsene sollen legal Zugang zu Cannabis erhalten. Anbau, Herstellung und Verkauf seien klar zu regeln.
Publiziert: 12:11 Uhr
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Aktualisiert: 12:16 Uhr
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Die Sozial- und Gesundheitskommission des Nationalrats will Erwachsenen den legalen Zugang zu Cannabis ermöglichen.
Foto: keystone-sda.ch

Darum gehts

  • Nationalratskommission will Cannabis für Erwachsene legalisieren und Handel regulieren
  • Anbau für Eigengebrauch erlaubt, Werbung und Verkauf an Minderjährige verboten
  • Seit 2023 laufen Pilotversuche für kontrollierte Cannabis-Abgabe in der Schweiz
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Keystone-SDADie Schweizer Nachrichtenagentur

Die Sozial- und Gesundheitskommission des Nationalrates (SGK-N) will Erwachsenen den legalen Zugang zu Cannabis ermöglichen. Den kommerziellen Anbau, Herstellung und Verkauf von Cannabis will sie regeln, dabei aber den Konsum nicht fördern. Bis 1. Dezember können sich Interessierte zu den Vorschlägen äussern.

Heute sind Anbau, Herstellung, Handel und Konsum von Cannabis zu nicht medizinischen Zwecken verboten. Bei Erwachsenen wird der Konsum mit einer Ordnungsbusse bestraft, der Besitz einer geringfügigen Menge ist straffrei. Seit 2023 laufen Pilotversuche für die kontrollierte Abgabe von Cannabis.

Konsum sei trotzdem Realität

Der Cannabis-Konsum sei trotz des geltenden Verbots eine Realität, hiess es in der Mitteilung der Parlamentsdienste vom Freitag. Deshalb will die SGK-N das Verbot zwar aufheben, Cannabis aber weiterhin als Betäubungsmittel gelten lassen.

Erwachsene sollen Cannabis für den Eigengebrauch anbauen und Cannabisprodukte kaufen dürfen, Minderjährige aber nicht. Verboten ist zudem jede Art von Werbung für Cannabis und Cannabis-Produkte. Im Strassenverkehr soll bei Cannabis weiterhin Nulltoleranz gelten.

Cannabis gewerblich anzubauen und Produkte daraus gewerblich herzustellen, will die SGK-N nur mit Bewilligung des Bundes gestatten. Verkauft werden soll es nur in von den Kantonen konzessionierten Stellen. Der Bund soll eine einzige Konzession für den Online-Verkauf vergeben können.

Kein gewinnorientierter Verkauf

Um den Konsum nicht zu fördern, soll Cannabis nicht gewinnorientiert verkauft werden dürfen. Zudem soll eine Lenkungsabgabe den Konsum beschränken und die Konsumentinnen und Konsumenten zu weniger schädlichen Produkten leiten.

Den Grundsatzentscheid, den Umgang mit Cannabis zu entkriminalisieren, trafen die zuständigen Kommissionen 2021; eine Subkommission der SGK-N machte sich daraufhin an die Arbeit. Den Anstoss dazu gegeben hatte der frühere Berner Mitte-Nationalrat Heinz Siegenthaler mit einer parlamentarischen Initiative.

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