Darum gehts
- Parlamentsaufsicht prüft Umweltminister Albert Rösti wegen Pestizidpolitik und Grenzwerten
- Rösti setzte sich mehrfach gegen rechtliche Bedenken des Justizamts durch
- Justizamt begleitet jährlich 800 Projekte, nur 5-6 Abweichungen vom Bundesrat
Ein Machtkampf im Bundesrat ruft nun die Parlamentsaufsicht auf den Plan. Die Geschäftsprüfungskommission (GPK) des Nationalrats will Umweltminister Albert Rösti (58) genauer auf die Finger schauen. Das zeigen Blick-Recherchen. Kommissionspräsidentin Priska Wismer-Felder (55, Mitte) will das offiziell weder bestätigen noch dementieren.
Auslöser ist das Pestizid Deltamethrin. In der Landwirtschaft ist das Insektizid hochwirksam gegen Schädlinge. In Gewässern aber ist es genauso tödlich für Wasserlebewesen.
Zweifel an Röstis Vorgehen
Nach auffälligen Messungen im Luzerner Fluss Wyna ging es darum, ob strengere Grenzwerte nötig sind. Der Bundesrat aber verzichtet auf Röstis Antrag hin darauf – gegen die Linie des eigenen Umweltamts. Es geht um Grenzwerte für Deltamethrin und drei weitere als schädlich eingestufte Wirkstoffe.
Zuvor habe eine Sitzung mit Bauernpräsident Markus Ritter (58) stattgefunden. Da sei entschieden worden, dass zuerst die Bauern zu fragen seien, welche Pestizide für sie unverzichtbar sind, weil es keine Alternativen gebe, berichtet die «Rundschau» von SRF mit Verweis auf interne Dokumente des Bundes. Daraufhin seien die vier Pestizide von der Liste mit spezifischen Grenzwerten gestrichen worden.
Dagegen soll sich das Bundesamt für Justiz von SP-Bundesratskollege Beat Jans (61) gewehrt haben: Aus landwirtschaftspolitischen Gründen auf eine Anpassung zu verzichten, sei rechtswidrig. Beim Festlegen von Grenzwerten sei einzig entscheidend, wie schädlich der Stoff ist.
In der Geschäftsprüfungskommission hat GLP-Nationalrat Matthias Jauslin (63) daher beantragt, nochmals genau zu untersuchen, ob der Bundesrat bei der Festlegung von Grenzwerten im Gewässerschutz die gesetzlichen Vorgaben tatsächlich einhält. Bei der Parlamentsaufsicht scheinen Zweifel zu bestehen.
Regelmässige Meinungsverschiedenheiten
Es ist nicht das erste Mal, dass das Bundesamt für Justiz rechtliche Bedenken äussert, SVP-Bundesrat Rösti aber seine Pläne dennoch vorantreibt. Das sei etwa beim Betrieb sogenannter Reservekraftwerke so gewesen, beim Wolf, beim Gewässerschutz oder bei der CO₂-Abgabe, wie die «NZZ am Sonntag» auflistete.
Der Bundesrat sei zum Schluss gekommen, dass beim Festlegen von Pestizid-Grenzwerten das gewählte Vorgehen rechtlich zulässig ist, wird Röstis Umweltdepartement von SRF zitiert. Die Verordnung sehe eine etappenweise Einführung von Grenzwerten vor, um prioritär dort tätig werden zu können, wo keine Auswirkungen auf die landwirtschaftliche Versorgungssicherheit bestünden.
Das Bundesamt für Justiz wiederum erkläre, dass es jährlich rund 800 Projekte begleite. Nur gerade in 5 bis 6 Fällen weiche die Landesregierung von seiner Haltung ab. Insofern sei der vorliegende Fall durchaus bemerkenswert, kommentiert SRF.
Derzeit befindet sich die revidierte Gewässerschutzverordnung in der Vernehmlassung. Im Anschluss entscheidet der Bundesrat über die definitive Ausgestaltung.