Missbrauchsfälle im Bistum Basel
Wie unabhängig ist die unabhängige Meldestelle?

Die Anwältin, die sexuelle Verfehlungen im Bistum Basel untersucht, ist mit Bischof Felix Gmür gut bekannt. Ebenso ihr Mann. Alle drei sind im Schweizerischen Studentenverein aktiv.
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Bischof Felix Gmür im Sommer 2022 am Zentralfest des Schweizerischen Studentenvereins in Sursee.
Foto: Surseer Woche/Ana Birchler-Cruz

Darum gehts

KI-generiert, redaktionell geprüft
  • Bistum Basel sieht keine Befangenheit bei Meldestelle zu sexuellem Missbrauch
  • Doch es gibt Kritik wegen persönlicher Verbindung der Leiterin zu Bischof Gmür
  • Bistum hat über 100 Fälle abgeschlossen und zahlreiche Genugtuungszahlungen an Opfer geleistet
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Andreas SchmidInlandredaktor

Felix Gmür (59), der Bischof von Basel, und Christoph Hess (49), Anwalt in Sursee LU, sind alte Kameraden. Beide gehören der Studentenverbindung AKV Alemannia an, einer Sektion des Schweizerischen Studentenvereins. Gmür wird in der Verbindung «Schpoot» gerufen, Hess heisst dort «Ehrlich».

Im Studentenverein aktiv und gut bekannt mit Gmür ist auch Christine Hess-Keller (49), Übername «Keck». Die Ehefrau von Christoph Hess arbeitet gemeinsam mit ihm in der Hess Advokatur in Sursee und Luzern. Und sie leitet als Fachanwältin und Mediatorin die unabhängige Meldestelle für sexuelle Übergriffe des Bistums Basel.

Zu diesem gehören die Kantone Aargau, beide Basel, Bern, Jura, Luzern, Schaffhausen, Solothurn, Thurgau und Zug. Im grössten Bistum sind etwa eine Million Gläubige vereint.

Zweifel an der Unbefangenheit

Der unabhängigen Meldestelle sind laut dem Bistum seit Herbst 2023 über 150 Missbrauchsfälle zugetragen worden. Dass mit Christine Hess-Keller eine Bekannte von Bischof Gmür mit der Aufarbeitung der Verfehlungen und den Abklärungen zu den Meldungen betraut ist, provoziert Kritik bei der «Interessengemeinschaft für Missbrauchsbetroffene im kirchlichen Umfeld». Deren Präsidentin Vreni Peterer sagt, «persönliche oder vereinsbezogene Verbindungen» zwischen der Bistumsleitung und der unabhängigen Meldestelle könnten als «potenzielles Risiko für Interessenkonflikte» wahrgenommen werden.

Peterer betont, solche Verbindungen müssten transparent offengelegt werden, und um die Unabhängigkeit zu gewährleisten, brauche es klare Befangenheitsregelungen. «Bereits die Wahrnehmung möglicher Nähe kann Vertrauen beeinträchtigen», zumal der Umgang mit Missbrauchsmeldungen besonders sensibel sei.

Professionalisierung angekündigt

Schweizweit hatten die Kirchenverantwortlichen in Aussicht gestellt, die Meldestellen der sechs Bistümer zu professionalisieren. Vor diesem Hintergrund stelle sich erst recht die Frage, ob die Strukturen im Bistum Basel genügten, sagt Vreni Peterer. Die fachliche Kompetenz der Leiterin sei unbestritten, doch ob die Stelle genügend Distanz zur Bistumsleitung habe, hinterfrage sie. Peterers Fazit: «Aus Sicht unserer Interessengemeinschaft ist die Unabhängigkeit dieser Meldestelle unter den gegebenen Rahmenbedingungen nicht wirklich gewährleistet.»

Diese Kritik weist Jonas Spirig, Sprecher des Bistums Basel, dezidiert zurück. Die Hess Advokatur sei an keine Weisung von Bischof Gmür persönlich oder vom Bistum gebunden und agiere deshalb unabhängig. Christine Hess-Keller habe das Mandat wegen ihrer «nachweislich langjährigen fachlichen Kompetenz» erhalten.

Zu den persönlichen Verbindungen zwischen Bischof Gmür und dem Ehepaar Hess sagt der Bistumssprecher: Es bestehe «eine lose Bekanntschaft» im Rahmen des jährlichen Treffens des Schweizerischen Studentenvereins.

Das Bistum Basel sehe keine Befangenheit bei der Meldestelle, diese erfülle die Qualitätsstandards. Auch einen möglichen Anschein von Befangenheit, den die Bekanntschaft erwecken könnte, sieht Spirig nicht als gegeben an. Er sagt, dass selbst eine Freundschaft mit unregelmässigen Treffen nach Rechtspraxis nicht dafür ausreichen würde.

Sprecher Spirig fügt an, dass inzwischen mehr als 100 Fälle abgeschlossen und zahlreiche Genugtuungszahlungen an Opfer erfolgt seien.

Einheitliche Grundlagen in Arbeit

Die Schweizer Bischofskonferenz sowie die Dachorganisationen der katholischen Kantonalkirchen und der Ordensgemeinschaften haben gemeinsam Aufgaben zur Aufarbeitung von Missbrauchsfällen übernommen und eine Dienststelle geschaffen. Ihr Leiter Stefan Loppacher hält fest, diese sei aber weder für Massnahmen und Einrichtungen der Bistümer zuständig noch deren Kontrollinstanz. Die «Dienststelle Missbrauch im kirchlichen Kontext» schaffe derzeit Grundlagen für einen «angemessenen und professionellen Umgang» mit Missbrauchsmeldungen.

Das Bistum Basel hatte vor zwei Jahren wegen seines Umgangs mit einem Fall eine Rüge des Vatikans hinnehmen müssen. Rom stellte wesentliche Verfahrensfehler fest.

Für die Schweizer Bischofskonferenz und Kirchen untersuchen die Historikerinnen Monika Dommann und Marietta Meier den sexuellen Missbrauch im Umfeld der katholischen Kirche seit Mitte des 20. Jahrhunderts. Dommann gibt an, im Februar 2027 werde sie den Bericht publizieren. Zur Frage, ob die Meldestelle im Bistum Basel in dieser Form genügend unabhängig sei, nimmt sie nicht Stellung.

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