Darum gehts
- Verurteilter Vergewaltiger nutzt Dating-Plattform unter falschem Namen
- Junge SVP fordert Lockerung des Datenschutzes für Straftäter
- SVP-Nationalrätin Nina Fehr Düsel (44) unterstützt die Initiative
Mit Sonnenbrille posiert er vor einem Spiegel, ein anderes Mal vor einem Teich. Es ist ein ganz gewöhnliches Profil auf einer Datingplattform. Was der Mann allerdings nicht verrät: Er agiert unter falschem Namen und ist eigentlich ein verurteilter Straftäter.
Es handelt sich dabei um den Galeristensohn, der 2014 seinen Kollegen an der Zürcher Goldküste brutal ermordete. In einem anderen Fall wurde er wegen Vergewaltigung verurteilt. Wie der «Tages-Anzeiger» berichtete, traf er sich auf Dates mit Frauen, ohne dass er seine Vergangenheit offenlegte.
Junge SVP wird aktiv
Das soll nun politische Konsequenzen haben. Die Junge SVP des Kantons Zürich will denn Datenschutz für Straftäter lockern, wie die Jungpartei in einer Medienmitteilung schreibt. Es müssten Rahmenbedingungen geschaffen werden, damit Dating-Plattformen in die Pflicht genommen werden könnten.
«Wer bestialisch tötet und vergewaltigt, hat sein Recht auf Anonymität verwirkt. Der Schutz der Bevölkerung muss Vorrang haben!», so Naemi Dimmeler, Präsidentin der Jungen SVP Kanton Zürich.
Privatschutz soll gelockert werden
Unterstützung gibt es dafür auch aus dem Nationalrat. SVP-Nationalrätin Nina Fehr Düsel (44) stellt sich hinter das Anliegen: Der Fall des Goldküsten-Killers zeige klar, dass die Schweiz gesetzliche Schranken brauche, so die Zürcherin. «Der Schutz der Gesellschaft muss im Zentrum unserer Politik stehen.»
Wie genau das umgesetzt werden soll, bleibt offen. Heute gibt es nämlich kaum eine Pflicht, dass Nutzer von Datingapps echte Namen oder Fotos angeben. Eine mögliche Lösung könnte zum Beispiel die E-ID sein, wie Fehr Düsel der «NZZ» sagt. Wenn sie diese bei der Registrierung vorweisen müssten, könnten sie sich nicht mehr hinter Anonymität und falschen Inhalten verstecken.
Für Fehr Düsel soll ausserdem das Recht auf Privatsphäre von Straftätern gelockert werden. «Ich finde, in der Schweiz übertreiben wir es manchmal mit dem Datenschutz im Strafrecht. Dies ist unverhältnismässig.» In der Schweiz ist der Schutz der Privatsphäre derzeit streng. Zum Beispiel dürfen Namen und Bilder von verurteilten Sexual- und Gewaltverbrecher nicht öffentlich gemacht werden, ausser die Person ist öffentlich bekannt.