Hilfe für Hauseigentümer
Kanton Zürich führt Härtefallklausel bei Eigenmietwert ein

Der Zürcher Kantonsrat stimmt für eine Härtefallklausel: Diese soll Hauseigentümer vorübergehend entlasten, da der Eigenmietwert durch Neubewertungen stark steigt. Die Regelung gilt bis zur Abschaffung des Eigenmietwerts. Wann ist es soweit?
Publiziert: 09:47 Uhr
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Aktualisiert: 12:05 Uhr
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Der Kanton Zürich führt eine Härtefallklausel beim Eigenmietwert ein. So soll verhindert werden, dass Besitzer ihre Häuser verkaufen müssen.
Foto: Keystone

Darum gehts

  • Härtefallklausel für Hauseigentümer bis 2027/2028 beschlossen
  • Eigenmietwert-Erhöhung führt zu höheren Steuerrechnungen für Hauseigentümer
  • 136 von 165 Stimmen im Kantonsrat befürworteten die Klausel
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Der Kanton Zürich führt definitiv eine Härtefallklausel beim Eigenmietwert ein. Sie soll verhindern, dass Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer wegen zu hoher Steuerrechnungen ihr Haus verkaufen müssen.

Der Zürcher Kantonsrat sprach sich am Montag mit 136 zu 29 Stimmen in zweiter Lesung deutlich für die Härtefallklausel aus. Einzig die Grünen und Teile der GLP waren im Vorfeld skeptisch.

Liegenschaften werden neu bewertet

Auslöser für die Härtefallklausel ist, dass die Zürcher Steuerbehörden die Liegenschaften neu bewerten. Klar ist jetzt schon, dass die Häuser viel mehr wert sind als bei der letzten Bewertungsrunde 2009.

Gleichwohl musste Finanzdirektor Ernst Stocker (70, SVP) eine bisher existierende Härtefallklausel abschaffen, weil das Bundesgericht zum Schluss kam, dass die gesetzliche Grundlage dafür fehle. Diese gesetzliche Grundlage wurde nun nachgeholt.

Keine Rolle spielte am Montag, dass das Schweizer Stimmvolk den Eigenmietwert im September an der Urne abschaffte. Die Debatte zur Härtefallklausel hatte bereits an einer früheren Sitzung stattgefunden.

Nach dem Ja zur Abschaffung des Eigenmietwerts will Stocker auf die für nächstes Jahr geplante Erhöhung der Eigenmietwerte verzichten, wie bereits Ende September bekannt wurde. Während der Übergangsfrist bis zur Abschaffung des Eigenmietwerts soll Wohneigentum bis und mit Baujahr 2025 weiterhin nach den heutigen Eigenmietwerten besteuert werden.

Wann fällt der Eigenmietwert?

Die neue Zürcher Regelung wird nur so lange in Kraft sein, bis das System geändert ist. Danach ist der Steuerrabatt obsolet, weil es in der Schweiz ohnehin keinen Eigenmietwert mehr gibt.

Das Stimmvolk hat den Eigenmietwert zwar klar abgeschafft. Im Alltag spürbar wird der Entscheid aber erst in einigen Jahren: Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer müssen die fiktive Mieteinnahme weiterhin in ihrer Steuererklärung aufführen – mindestens noch in den nächsten zwei Jahren, möglicherweise auch länger.

«Die Reform dürfte frühestens 2028 in Kraft treten», sagte Finanzministerin Karin Keller-Sutter (61, FDP) nach der Abstimmung Ende September. Das genaue Datum für die Inkraftsetzung stehe noch nicht fest. Ihr Departement werde die Finanzdirektorenkonferenz der Kantone konsultieren und danach entscheiden. Die Kantone erhielten so genügend Zeit, um sich auf die Umstellung vorzubereiten.

Bei der Zürcher Debatte im September kritisierten Grüne, AL und EVP, dass Erben den Steuerrabatt nicht zurückzahlen müssen. Sie verglichen das Erben eines Hauses mit einem Lotto-Sechser. Ihr Antrag auf Rückzahlung scheiterte aber mit 48 zu 117 Stimmen.

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