Gerichtsentscheid zu Planted
Vegane Alternative ist kein «Chicken»

Darf veganes Chicken auch Chicken heissen? Der Streit um die Kennzeichnung von Planted-Produkte wurde heute vor dem Bundesgericht ausgetragen. Das Ergebnis: Tiernamen sind bei Vegi-Alternativen unzulässig.
Publiziert: 02.05.2025 um 12:20 Uhr
|
Aktualisiert: 02.05.2025 um 12:57 Uhr
1/6
Darf das vegane planted Produkt noch mit «Poulet» oder «Güggeli» betitelt werden?
Foto: Planted

Darum gehts

  • Bundesgericht verbietet Tierbezeichnungen für vegane Fleischersatzprodukte von Planted
  • Rechtsstreit begann 2022 mit Beanstandung durch kantonales Labor Zürich
  • Entscheidung fiel mit vier zu einer Stimme im Bundesgericht
Die künstliche Intelligenz von Blick lernt noch und macht vielleicht Fehler.

Das Bundesgericht hat die Beschwerde des Bundes gegen die Verwendung von Bezeichnungen wie «planted chicken» für vegane Fleischersatzerzeugnisse gutgeheissen. Das Zürcher Verwaltungsgericht hatte sie nach einer Beschwerde der Produktionsfirma als zulässig erklärt.

Das Schweizer Start-up-Unternehmen Planted mit Sitz in Kemptthal ZH stellt vegane Fleischersatzprodukte her. Die Erzeugnisse aus Soja oder Erbsen heissen zum Beispiel «planted.chicken», «wie Poulet» oder «Güggeli». 

Vier zu eins Stimmen

Entbrannt ist der Rechtsstreit 2022. Ursprünglich beanstandete das kantonale Labor Zürich gewisse Produktnamen des Unternehmens. Alle Tierbezeichnungen sollten demnach gestrichen werden. Planted wehrte sich, wurde aber erst beim Labor und dann auch bei der Zürcher Gesundheitsdirektion zurückgewiesen. Erst das Verwaltungsgericht Zürich gab dem Start-up recht. Damit war die Sache aber nicht abgehakt. Das Eidgenössische Departement des Inneren (EDI) reichte beim Bundesgericht Beschwerde gegen das Zürcher Urteil ein.

Heute ist der Entscheid definitiv gefallen. In einer öffentlichen Beratung hat das Bundesgericht am Freitag mit vier zu einer Stimme entschieden, dass die Verwendung von Tierbezeichnungen für die Produkte auf der Basis von Erbsenproteinen nicht zulässig ist. Es hat das Urteil des Zürcher Verwaltungsgerichts aufgehoben. Das kantonale Labor Zürich muss der Firma eine Frist zur neuen Bezeichnung seiner Produkte setzen.

Das Recht definiere den Begriff «Poulet» als Fleisch. «Ein pflanzliches Produkt, das auf den Begriff «Poulet» Bezug nimmt und kein Fleisch enthält, stellt eine Täuschung dar.» Dies sei durch das Lebensmittelsrecht aber verboten. «Imitationsprodukte müssen so gekennzeichnet und beworben werden, dass es den Konsumentinnen und Konsumenten möglich ist, die tatsächliche Art des Lebensmittels zu erkennen und es von Erzeugnissen, mit denen es verwechselt werden könnte, zu unterscheiden», heisst es in einer Medienmitteilung. 

Fehler gefunden? Jetzt melden
Was sagst du dazu?