GAV soll Vorrang haben
Kommission will kantonale Mindestlöhne übersteuern

Kantonale Mindestlöhne sollen Mindestlöhne in allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträgen nicht mehr übersteuern können. Die zuständige Nationalratskommission spricht sich deutlich für eine entsprechende Gesetzesänderung aus – gegen den Willen des Bundesrats.
Publiziert: 01.04.2025 um 18:43 Uhr
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Aktualisiert: 02.04.2025 um 08:29 Uhr
Gesamtarbeitsverträge sollen gegenüber kantonalen Lohnbestimmungen Vorrang haben, findet die zuständige Nationalratskommission. (Symbolbild)
Foto: Keystone
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SDASchweizerische Depeschenagentur

Bestimmungen in allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträgen sollen nach dem Willen des Parlaments künftig Vorrang haben vor kantonalen Mindestlöhnen. Eine entsprechende Motion war in beiden Räten erfolgreich.

Trotz heftiger Kritik in der Vernehmlassung und gegen seinen Willen verabschiedete der Bundesrat in der Folge eine entsprechende Anpassung des Bundesgesetzes über die Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen (Aveg). Mit 16 zu 9 Stimmen unterstützt die Wirtschaftskommission des Nationalrats (WAK-N) nun die Änderung, wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten.

Sozialpartnerschaft sei auf dem Spiel

Demnach sollen Bestimmungen von Gesamtarbeitsverträgen allgemeinverbindlich erklärt werden können, die niedrigere Mindestlöhne vorsehen als jene, die in den kantonalen Gesetzen festgelegt sind. Heute darf ein GAV dem zwingenden Recht des Bundes und der Kantone nicht widersprechen.

Die Kommissionsmehrheit sieht in kantonalen Mindestlöhnen, welche die Mindestlöhne in allgemeinverbindlich erklärten GAV übersteuern, einen einseitigen Eingriff, der die sozialpartnerschaftliche Tradition aufs Spiel setzt, wie es in der Mitteilung hiess.

Die Gegner führen neben sozialpolitischen insbesondere auch staatspolitische Argumente gegen das Vorhaben ins Feld. Mindestlöhne seien vom Bundesgericht als verfassungskonforme sozialpolitische Massnahme bestätigt worden, die meisten seien durch Volksabstimmungen legitimiert, während allgemeinverbindlich erklärte GAV privatrechtliche Vereinbarungen seien.

Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) kündigte jüngst bereits ein Referendum an, wenn die Vorlage die parlamentarische Hürde meistern würde.

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