Darum gehts
Sie wollen ihre Landsleute besuchen – und werden plötzlich selbst durchleuchtet: Immer wieder berichten Diplomaten aus EU-Staaten, dass ihnen Schweizer Gefängnisse Steine in den Weg legen, wenn sie inhaftierte Staatsbürger besuchen wollen. Der Schweizer Kantönligeist kennt unterschiedliche Regeln. Manche sind offenbar so rigoros, dass sie die Europäische Union auf den Plan rufen.
Laut Informationen von Blick beklagen mehrere EU-Staaten unzumutbare Sicherheitskontrollen in Schweizer Haftanstalten. Besonders heikel: In einem Fall soll eine Diplomatin aufgefordert worden sein, sich bis auf die Unterwäsche auszuziehen, bevor sie zu ihrem Landsmann im Gefängnis vorgelassen wurde. Die Betroffene hielt das für klare Schikane – und erkannte einen Verstoss gegen diplomatische Konventionen.
Gespräch mit dem EDA
Am 29. April soll es nun zu einem klärenden Gespräch zwischen dem Aussendepartement (EDA) und der Europäischen Gemeinschaft kommen. Die Traktandenliste verspricht brisanten Gesprächsstoff: Die Diplomaten werden den Informationsfluss in Schweizer Gefängnisse diskutieren, gemäss Wiener Übereinkommen Besuchsrechte bei ihren Landsleuten einfordern und über die Haftbedingungen von EU-Bürgern in Schweizer Untersuchungshaft sprechen.
In den Botschaften herrscht Unmut: Zu oft werde der konsularische Schutz durch kantonale Gefängnisverwaltungen eingeschränkt, heisst es. Zudem wüssten manche Wärter offenbar nicht, was Anstand und Diplomatenpass bedeuten. Der Vertreter eines EU-Staates spricht hinter vorgehaltener Hand sogar von «unwürdigen Szenen» und «mangelnder Schulung» in einzelnen Kantonen.
Endet die Diplomatie vor dem Gefängnistor?
Ein EU-Diplomat zu Blick: «Trotz der hohen Standards, die in der Schweiz vorherrschen, gibt es zwischen engen Partnern und Freunden immer wieder einen Austausch zu Herausforderungen, unter anderem im konsularischen Bereich. Dabei geht es auch darum, genauer zu verstehen, wie in einem föderal organisierten Staat die Kompetenzen zwischen Bund und Kantonen genau verteilt sind und wie die Kommunikation am flüssigsten verläuft.»
Das EDA betont, die Zuständigkeit für Haftanstalten liege bei den Kantonen. Offenbar bemüht sich das EDA zugleich, die Kantone besser über die Rechte der Diplomaten zu informieren – damit die Schweizer Diplomatie nicht an der Gefängnistüre aufhört.