Er missbrauchte seinen Pager, jetzt kassiert er einen Strafbefehl
Feuerwehroffizier plauderte jahrelang geheime Nachrichten aus

Ein ehemaliger Feuerwehroffizier verfolgte jahrelang Pager-Textmeldungen an Krisenorganisationen und gab die Nachrichten an Bekannte weiter. Das kommt ihn teuer zu stehen.
Publiziert: 30.05.2025 um 14:17 Uhr
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Aktualisiert: 30.05.2025 um 15:14 Uhr
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Ein ehemaliger Feuerwehroffizier verfolgte jahrelang Pager-Textmeldungen an Krisenorganisationen und gab die Infos an Bekannte weiter. (Symbolbild)
Foto: IMAGO/ABACAPRESS

Darum gehts

  • Mann verurteilt für Weitergabe von Pagermeldungen an Ereignisdienste
  • Empfangen der Signale legal, Weitergabe verboten
  • Geldstrafe von 19'500 Franken plus 8700 Franken Untersuchungskosten
Die künstliche Intelligenz von Blick lernt noch und macht vielleicht Fehler.
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Daniel BallmerRedaktor Politik

Feuerwehr, Chemiewehr und andere Krisenorganisationen aus dem ganzen Land: Jahrelang verfolgte ein heute 48-Jähriger aus Sissach BL Pagermeldungen an Ereignisdienste, die nicht für die Öffentlichkeit gedacht sind – und plauderte sie brühwarm aus.

Das kommt den Mann nun teuer zu stehen. Die Baselbieter Staatsanwaltschaft hat nicht nur eine bedingte Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu 130 Franken verhängt – macht summa summarum 19'500 Franken. Der Verurteilte müsse auch noch die Gebühren und Auslagen für die Strafuntersuchung von insgesamt 8700 Franken übernehmen, wie die «bz Basel» berichtet.

Weitergabe der Infos ist strafbar

Die heiklen Pagermeldungen werden unverschlüsselt über Funk übertragen. Die Empfänger sind normalerweise so programmiert, dass nur die Meldungen der eigenen Organisation angezeigt werden. In aufwendiger Handarbeit aber hatte der Verurteilte über Jahre seine Geräte so eingestellt, dass er Meldungen von rund 5000 verschiedenen Organisationen empfangen und systematisch auswerten konnte.

Das alleine wäre noch kein Problem. Denn das Schweizer Fernmeldegesetz stellt das Empfangen solcher Signale nicht generell unter Strafe. Verboten aber ist das Weitergeben der Informationen. Und der Mann habe die Meldungen gemäss Staatsanwaltschaft seit 2013 immer wieder an Bekannte weitergeleitet. Versehentlich seien in seinem Webserver gesammelte Daten 2023 sogar öffentlich geworden.

Strafmildernd: Mann wollte kein Geld machen

Ob er deswegen aufflog, ist unklar. Die Staatsanwaltschaft stellte jedenfalls wegen der zahlreichen Verstösse gegen das Fernmeldegesetz einen Strafbefehl aus, wogegen der Mann keine Einsprache erhob. Das Urteil ist rechtskräftig.

Die Behörden berücksichtigten strafmildernd, dass der Mann bei der Weitergabe der Daten keine finanziellen Interessen verfolgte. Es ging wohl nur um Neugierde. Auch sei der ehemalige Feuerwehroffizier geständig gewesen und habe sich reuig und kooperativ verhalten. Dennoch wurden neben der verhängten Geldstrafe auch noch sämtliche für den Empfang verwendeten Geräte eingezogen und vernichtet.

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