Eltern entlasten
Nationalrat will Bund bei Kita-Kosten stärker in Pflicht nehmen

Künftig soll eine Betreuungszulage Eltern von den Kosten für Kita-Plätze entlasten. Nach dem Ständerat hat am Dienstag auch der Nationalrat einem neuen Finanzierungsmodell zugestimmt. Die grosse Kammer will den Bund aber stärker in die Pflicht nehmen.
Publiziert: 14:31 Uhr
Der Nationalrat will den Bund bei der Förderung der Kita-Betreuung von Kindern verstärkt in die Verantwortung nehmen. (Themenbild)
Foto: CHRISTIAN BEUTLER
sda-logo_g.jpeg
SDASchweizerische Depeschenagentur

Im Parlament herrscht Konsens darüber, dass eine dauerhafte Lösung für die finanzielle Unterstützung der familienergänzenden Kinderbetreuung gefunden wird. Ziel der entsprechenden Vorlage ist es, dass mehr Eltern eine Erwerbsarbeit aufnehmen.

Bisher hat der Bund die Schaffung von Kita-Betreuungsplätzen mit 451 Millionen Franken unterstützt. Das 2003 in Kraft getretene Programm wurde mehrmals verlängert; es läuft noch bis Ende 2026.

Bei der geplanten Anschlusslösung wurde zuletzt über die Höhe, die Verwendung und die Anwendungsfelder der Fördergelder gestritten. Der Ständerat sprach sich im Dezember für eine neue Betreuungszulage aus, die über Beiträge der Arbeitgebenden, der Arbeitnehmenden und der Kantone finanziert wird, wohingegen der Nationalrat im März 2023 - also noch vor den eidgenössischen Wahlen im folgenden Herbst - ein Modell mit einem direkten Bundesbeitrag verabschiedet hatte.

Gegenvorschlag zu Kita-Initiative

Nun kommen sich die beiden Räte zumindest im Grundsatz näher. Der Nationalrat beschloss in Übereinstimmung mit dem Ständerat, die Vorlage als indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Für eine gute und bezahlbare familienergänzende Kinderbetreuung für alle (Kita-Initiative)» zu präsentieren. Diese verlangt, dass Eltern höchstens zehn Prozent des Einkommens für die Kita-Plätze ihrer Kinder ausgeben müssen.

Inhaltlich besteht der Gegenvorschlag aus einer Betreuungszulage für bis achtjährige Kinder. Diese beträgt monatlich mindestens hundert Franken, wenn Kinder an einem Tag pro Woche in einer Institution betreut werden. Pro zusätzlichen halben Betreuungstag erhöht sich die Zulage um fünfzig Franken.

Die Zulage ist auch für nicht erwerbstätige Eltern vorgesehen, wenn sich diese in Aus- oder Weiterbildung befinden. Über die Finanzierung der Zulagen entscheiden gemäss übereinstimmenden Beschlüssen beider Kammern die Kantone, wie bei den Familienzulagen.

Noch nicht einig sind sich die Räte bei den sogenannten Programmvereinbarungen. Mit diesen werden für die Kantone Anreize geschaffen, um weiter in die frühe Förderung zu investieren, Angebotslücken zu schliessen und institutionelle Betreuungsplätze für Kinder mit Behinderungen zu schaffen.

Der Nationalrat beschloss mit 109 zu 82 Stimmen, die von der kleinen Kammer mit hauchdünnem Mehr gestrichenen Programmvereinbarungen wieder in den Gesetzesentwurf aufzunehmen. Dagegen waren die SVP- und ein Teil der FDP-Fraktion.

Maximal 200 Millionen Franken

Für diese Programmvereinbarungen soll der Bund nach Meinung des Nationalrats für die ersten vier Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes maximal 200 Millionen Franken zur Verfügung stellen. Eine SVP/FDP-Minderheit unterlag mit ihrem Antrag, diesen Beitrag zu halbieren.

Die Programmvereinbarungen sollen während 14 Jahren gelten. Geht es nach dem Nationalrat, sollen auch Massnahmen zur Verbesserung der pädagogischen und betrieblichen Qualität der Angebote sowie zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf gefördert werden.

Darüber hinaus will der Nationalrat die Betreuungszulage nicht an die institutionelle Betreuung in einer Landessprache knüpfen, wie dies der Ständerat beschlossen hat. Weiter soll die Zulage für Kinder mit Behinderungen laut der grossen Kammer bis zum dreifachen Betrag ausgerichtet werden können, sofern der tatsächliche Mehraufwand dies rechtfertigt.

Minderheitsanträge von Rot-Grün, die Vorlage im Sinne der Kita-Initiative weiter auszubauen, scheiterten genauso wie Anträge von rechtsbürgerlicher Seite, welche die staatliche Unterstützung für Kitas streichen oder einschränken wollten. Der Nationalrat folgte ausnahmslos den Mehrheitsanträgen seiner Kommission.

Die Vorlage zur langfristigen Finanzierung der familienergänzenden Kinderbetreuung geht nun zurück an den Ständerat. Der Bundesrat erhielt vom Nationalrat zusätzlich den Auftrag, einen Bericht zu den Arbeitsbedingungen in Kitas zu erarbeiten. Er will dies in enger Abstimmung mit den Kantonen und Gemeinden tun.

Fehler gefunden? Jetzt melden
Was sagst du dazu?