Darum gehts
In diesen Tagen flattert sie wieder in den Briefkasten von Tausenden jungen Männern in der ganzen Schweiz: die Rechnung für die Wehrpflichtersatzabgabe. Blick beantwortet die wichtigsten Fragen.
Wer muss zahlen?
Grundsätzlich muss jeder Schweizer Mann Militär- oder Zivildienst leisten. Wer das nicht will oder kann, muss zahlen, ebenso wer Zivilschutz leistet. Betroffen ist also, wer während mehr als sechs Monaten weder der Armee noch dem Zivildienst zugeteilt war, als Dienstpflichtiger keinen Militärdienst leistet oder zu wenig Diensttage absolviert hat, wie der Bund schreibt. Die Abgabe soll, wie es in der Behördensprache heisst, einen «finanziellen Ausgleich» schaffen für jene, die keinen persönlichen Dienst für die Landesverteidigung leisten.
Wie viel muss ich zahlen?
Die Wehrpflichtersatzabgabe beträgt drei Prozent des steuerbaren Einkommens. Wer also 50'000 Franken steuerbares Einkommen hat, bezahlt 1500 Franken. Wer weniger verdient, zum Beispiel Studierende, zahlt mindestens 400 Franken.
Gibt es Rabatt?
Ja. Wer im laufenden Jahr noch Militärdienst geleistet hat, erhält je nach Anzahl Diensttage einen bestimmten Abzug. Auch wer im Zivilschutz ist, darf pro geleistetem Diensttag vier Prozent abziehen.
Wie lange muss ich bezahlen?
Das hängt von der Dauer der Militärdienstpflicht ab. Diese beginnt Anfang des Jahres, in dem das 19. Altersjahr vollendet wird, und dauert maximal bis zu dem Jahr, in dem der Militärdienstpflichtige seinen 38. Geburtstag feiert. Dienstuntaugliche müssen in dieser Zeit elf jährliche Ersatzabgaben bezahlen.
Was passiert mit dem Geld?
Die Kantone ziehen das Geld ein. Doch der grösste Teil – nämlich 80 Prozent – geht an den Bund, der Rest an die Kantone. Das Geld wird nicht zwingend fürs Militär verwendet, sondern fliesst in die allgemeine Bundeskasse.