Bundesanwaltschaft stellt Verfahren ein
Keine Beweise für Mitschuld von Winterthurern

Die Bundesanwaltschaft hat die Verfahren zum Wiener Attentat gegen zwei Winterthurer eingestellt. Für eine Mitschuld wurden keine Beweise gefunden.
Publiziert: 03.02.2022 um 14:54 Uhr
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Am 2. November 2020 wurden in der Wiener Innenstadt vier Menschen erschossen und mindestens 23 weitere zum Teil schwer verletzt.
Foto: Keystone

Die Bundesanwaltschaft (BA) hat keine Beweise für eine Mitschuld von zwei Personen aus Winterthur gefunden, die belegen würden, dass sich die beiden an «Vorbereitungshandlungen zu Mord» beteiligt haben. Die BA hat das Verfahren im Zusammenhang mit dem Attentat von Wien deshalb eingestellt. Wegen Gewaltdarstellungen kam es dennoch zu einer Verurteilung.

Die beiden Männer hatten im Sommer 2020 den IS-Anhänger besucht, der am 2. November 2020 in der Wiener Innenstadt vier Menschen erschoss und mindestens 23 weitere Personen zum Teil schwer verletzte. Sie wurden am Tag nach dem Attentat von der Spezialeinheit der Zürcher Kantonspolizei verhaftet.

Bereits Mitte Januar wurde das Hauptverfahren gegen einen der beiden Männer eingestellt. Nun wurde auch das zweite Verfahren beendet. Die Bundesstaatsanwaltschaft bestätigte am Donnerstag entsprechende Berichte der «NZZ» und der Tamedia-Zeitungen.

Verurteilung wegen Unterstützung von IS und Gewaltdarstellungen

Zu einer Verurteilung kam es dennoch: Einer der beiden Männer hatte ein IS-Video mit Gewaltdarstellungen auf seinem Handy und zeigte dieses auch Kollegen.

Im Strafbefehl der Bundesanwaltschaft heisst es, der Mann habe «aus tiefer ideologischer Überzeugung» gehandelt und bewege sich noch heute «in einem salafistischen Umfeld von behördlich bekannten Personen». Er habe sich zudem nicht glaubhaft von Verbrechen der IS distanziert.

Die Bundesanwaltschaft hat ihn deshalb wegen Widerhandlung gegen das IS-Gesetz und den Besitz von Gewaltdarstellungen schuldig gesprochen. Verurteilt wurde er zu einer bedingten Freiheitsstrafe von sechs Monaten sowie einer Busse von 1000 Franken.

Entschädigung für U-Haft

Für die 176 Tage Untersuchungshaft wird der Mann entgegen seiner Forderung nicht entschädigt. Er erhält aber eine Genugtuung von 3250 Franken – unter anderem wegen einer möglichen Vorverurteilung durch die mediale Berichterstattung. Im Gegenzug muss er die Verfahrenskosten in Höhe von 7000 Franken tragen.

Beim zweiten verhafteten Mann ist noch unklar, ob er für seine Haft entschädigt wird. Obwohl die Hauptvorwürfe fallen gelassen wurden, wird auch gegen ihn ein Verfahren wegen weniger gravierenden Anschuldigungen geführt. Dieses ist noch nicht abgeschlossen. (SDA)

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