Eine Aufrechterhaltung der Untersuchungshaft für den jüngeren der beiden Beschuldigten sei nicht mehr verhältnismässig, führte die Bundesanwaltschaft (BA) auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA aus.
Als Beispiele für Ersatzmassnahmen nennt die BA eine Schriftensperre, eine regelmässige Meldepflicht oder ein Kontaktverbot. Mit diesen Massnahmen könne der Flucht- und Verdunkelungsgefahr ebenfalls begegnet werden.
Die zwei jungen Schweizer, die Anfang November in Winterthur im Zusammenhang mit dem Attentat in Wien verhaftet wurden, sind der Justiz aus Terrorismus-Strafverfahren bereits bekannt. Die BA hat die entsprechenden Verfahren der Jugendanwaltschaft in Winterthur und der Staatsanwaltschaft Zürich übernommen.
Bei der Terrorattacke am Abend des 2. Novembers in Wien waren vier Menschen getötet worden. Der Angreifer wurde von der Polizei erschossen. Die beiden verhafteten Schweizer waren mit ihm bekannt. Die Abklärungen der BA betreffen das Verhältnis, in welchem die Männer zueinander standen und welche Bezüge zur Schweiz bestehen.
(SDA)
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