Alexandra Gubsers Kommentar zu AfD-Protesten
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SVP legt Beschwerde ein:Alexandra Gubsers Kommentar zu AfD-Protesten

Aussagen zu Protesten gegen AfD waren «deplatziert»
SVP-Beschwerde gegen SRF gutgeheissen

Weil Berlin-Korrespondentin Alexandra Gubser gewaltsame Proteste gegen die AfD verharmloste, erhob Thomas Matter Beschwerde an die SRG-Ombudsstelle. Die gibt dem SVP-Nationalrat nun recht.
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«Friedlich und bunt» nannte SRF-Deutschlandkorrespondentin Alexandra Gubser die Proteste gegen die AfD-Jugend im deutschen Giessen.
Foto: SRF
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Marco LüssiBlattmacher

«Eine wehrhafte Demokratie zeigt Präsenz!» Dieses Fazit zog SRF-Deutschlandkorrespondentin Alexandra Gubser (57) am 29. November 2025 in der SRF-«Tagesschau». Die Proteste gegen eine Versammlung der AfD-Jugend in Giessen bezeichnete Gubser in ihrem Bericht als «zum allergrössten Teil bunt und friedlich».

Tatsächlich ging es bei den Demonstrationen gegen die Jugendorganisation der deutschen Rechtspartei keineswegs nur friedlich zu und her: 50 Polizisten wurden verletzt, den Beamten seien rund 1000 gewaltbereite Demonstranten gegenübergestanden, bilanzierte das Innenministerium des Bundeslands Hessen nach den Ausschreitungen.

Im Dezember reichte SVP-Nationalrat Thomas Matter (59) bei der Ombudsstelle der SRG Deutschschweiz Beschwerde gegen den «Tagesschau»-Beitrag ein: «Dass das SRF Proteste, bei denen es Dutzende Verletzte gab, als friedlich bezeichnet, ist unverständlich und zeugt von einer äusserst tendenziösen Berichterstattung», sagte er damals zu Blick. Mittlerweile hat die Ombudsstelle die Beanstandung behandelt – sie rügt das SRF.

«‹Bunt› war deplatziert»

In ihrer Stellungnahme gegenüber der Ombudsstelle wies die «Tagesschau» darauf hin, dass Gubsers Satz «Eine wehrhafte Demokratie zeigt Präsenz!» in einer Sendekritik diskutiert und als «nicht optimal platziert» erachtet worden sei. Im Übrigen verteidigt sich die Redaktion: Dass die Proteste weitgehend friedlich gewesen seien, habe dem damaligen Kenntnisstand entsprochen. Das wahre Ausmass der Ausschreitungen sei erst nach Ausstrahlung der Sendung bekanntgeworden.

SRF sei nicht mit einem Team in Giessen (D) gewesen, und auf den Bewegtbildern des ZDF, die SRF genutzt habe, seien keine Steinewerfer zu sehen gewesen. Die Ombudsstelle urteilt nun, es sei verharmlosend gewesen, dass es im «Tagesschau»-Beitrag hiess, es habe «vereinzelt Zusammenstösse mit der Polizei» gegeben: «Alexandra Gubser hätte sich mit wenig Rechercheaufwand ins Bild setzen können, dass es zu gewalttätigen Auseinandersetzungen gekommen war und deshalb die Verniedlichung ‹bunt› deplatziert war.»

«Intakte Fehlerkultur» bei SRF

Mit der Einschätzung der Deutschlandkorrespondentin am Schluss des Beitrags sei das im Radio- und Fernsehgesetz verankerte Sachgerechtigkeitsgebot verletzt worden, stellt die Ombudsstelle fest. Sie verweist jedoch in ihrem Entscheid darauf, dass man auch beim SRF zur Ansicht kam, dass diese Einschätzung problematisch gewesen sei, und schliesst daraus: «Die interne Fehlerkultur beim SRF ist intakt.»

Daran hat Matter Zweifel. Er erinnert daran, dass Gubser nicht zum ersten Mal durch parteiische Aussagen auffalle: Nach der Niederlage von Marine Le Pen gegen Emmanuel Macron bei den französischen Präsidentschaftswahlen 2022 hatte sie gesagt, ihr sei «ein Stein vom Herzen gefallen», eine Wahl von Le Pen wäre ein «Albtraum» gewesen.

Auch damals hatte SRF ein Fehlverhalten der Korrespondentin eingeräumt. «Ich würde nicht von einer intakten Fehlerkultur sprechen, wenn man zulässt, dass die gleiche Mitarbeiterin immer wieder den gleichen Unsinn macht», sagt Matter, der dem Präsidium des Komitees der Halbierungs-Initiative angehört, zu Blick.

Matter gelangt an die UBI

Obwohl die Ombudsstelle ihm recht gegeben hat, will Matter seine Beanstandung an die unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) weiterziehen. «Damit will ich den Druck erhöhen, dass SRF endlich Konsequenzen zieht und so etwas künftig nicht mehr passieren kann.»

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