134 zu 56 Stimmen
Nationalrat will gewaltfreie Erziehung im Gesetz verankern

Der Nationalrat will das Prinzip der gewaltfreien Erziehung von Kindern ausdrücklich im Schweizer Zivilgesetzbuch verankern. Als Erstrat hat er am Montag in seiner Sondersession eine entsprechende Bundesratsvorlage gutgeheissen.
Publiziert: 15:47 Uhr
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Aktualisiert: 16:38 Uhr
Was grundsätzlich schon heute gilt, will der Nationalrat explizit ins Zivilgesetzbuch schreiben: Dass Eltern ihre Kinder nicht schlagen dürfen. (Archivbild)
Foto: STEFFEN SCHMIDT

Darum gehts

  • Nationalrat stimmt für gewaltfreie Erziehung im Zivilgesetzbuch
  • Mehrheit sieht Leitbildcharakter in expliziter Erwähnung des Prinzips
  • Mit 134 zu 56 Stimmen bei 2 Enthaltungen angenommen
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SDASchweizerische Depeschenagentur

Mit 134 zu 56 Stimmen bei 2 Enthaltungen sagte er Ja zur Gesetzesanpassung, welche nun in den Ständerat geht. Nicht eintreten auf die Vorlage wollte eine SVP-Minderheit, deren Sprecher die ausdrückliche Erwähnung einer gewaltfreien Erziehung im Zivilgesetzbuch als unnötig bezeichnete.

Die Mehrheit im Rat ging hingegen mit dem Bundesrat einig, der im Vorfeld gesagt hatte, die explizite Erwähnung des Prinzips der gewaltfreien Erziehung hätte Leitbildcharakter. Sie würde klar signalisieren, dass körperliche Bestrafungen und andere Formen von erniedrigender Behandlung von Kindern nicht toleriert würden.

Die Vorlage geht auf eine Motion der Freiburger Mitte-Nationalrätin Christine Bulliard-Marbach zurück, welcher National- und Ständerat 2021 und 2022 zustimmten.

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